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An dieser Stelle wäre auch der Ort, über die Methoden und die Behandlung der Lehrgegenstünde von heutzutage ein Wort zu sagen. Dass der Unterricht gegenwärtig anders als in alter Zeit betrieben wird, das ist nicht nur im Pensionate, sondern in allen Schulen Österreichs und Deutschlands der Fall; denn Pestalozzis Grundsatz: die Anschauung ist das Fundament aller Erkenntnis, findet immer mehr und mehr Beachtung und weitere Verbreitung. Was den Umfang der Lehrstoffe anlangt, welche an der Lehrerinnen- Bildungsanstalt des k. k. Civil-Mädchen-Pensionates gelehrt werden, so gibt einerseits das Organisations - Statut*) Bescheid, anderseits erhalt man Ausschluss aus den im Gebrauche stehenden Lehr- und Hilfsbüchern, von denen die meisten eigens um nämlich bei dem Unterrichte stets auf den künftigen Beruf der Zöglinge Rücksicht nehmen zu können für die österreichischen Lehrer- und Lehrerinnen- Bildungsanstalten bearbeitet find.

Die Schülerinnen der mit dem k. k. Civil Mädchen-Pensionate in Verbindung stehenden fünfclassigen Übungsschule werden nach dem Lehrplane der fünfelassigen Volksschulen**) unterrichtet, in welchen jeder Classe ein Schuljahr entspricht.

In der Übungsschule sind im Schuljahre 1885/86 folgende Schulbücher im Gebrauche: Für den Religionsunterricht der kleine Katechismus, der Auszug aus dem großen Katechismus, der große Katechismus und Schusters biblische Geschichte; für den Sprach­unterricht die von Vogt und Branky nach der analytisch synthetischen Schreiblese-Methode bearbeitete Fibel, das Lesebuch

*) Organisations - Statut der Bildungsanstalten für Lehrer- und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen in Österreich. Eingeführt durch Ver­ordnung des k. k. Unterrichtsministers vom 26. Mai 1874, Z. 7114.

**) Auf Grund des Gesetzes vom 2. Mai 1883 und der Verordnung des k. k. Unterrichtsministers vom 8. Juni 1883, Z. 10618, revidiert und festgestellt durch Beschluss des k. k. n. o. Landesschulrathes vom 11. Juni 1884, Z. 3903.