stitute und Lehranstalten sein, welche die Fachschullehrer auszubilden haben, ihren Zöglingen diese Schwierigkeiten rechtzeitig vor Augen zu halten und sie darauf vorzubereiten, dass sie gleich beim Eintritte in ihren neuen Wirkungskreis in erster Reihe und vor Allem die Eigenarten der heimischen Hausindustrie genau zu studiren und kennen zu lernen haben, um diese selbst bei der Verbesserung ihrer Technik nicht zu zerstören.
Weit entfernt, der modernen Richtung zu huldigen, welche immer und überall nach Staatshilfe sucht, kann ich doch nicht umhin, anzuerkennen, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden, welchen die Fachschulen factisch unterstehen, auch die Verantwortlichkeit für dieselben in vollem Masse zu tragen haben, und dass es Aufgabe der Staatsbehörden ist, die Hausindustrie und das Kleingewerbe in erster Reihe vor jenen Gefahren zu schützen, welche ihnen von Seite dieser Behörden selbst durch Fiscalismus und mangelhafte Fachschulen drohen könnten. Aber es kann dem Staate auch die Mühe nicht erlassen werden, sich in die nationalökonomischen Kämpfe der Jetztzeit zu Gunsten der wehrlosen Hausindustrie und des mittellosen Kleingewerbes einzumengen.
Die Hausindustrie bedarf des Schutzes allein, damit sie durch fremde Einflüsse nicht auf Abwege gebracht und ihr Bestand nicht unmöglich gemacht werde. Es müssen Staat und Land, die Regierung sowie die autonomen Behörden im Einvernehmen mit den betreffenden Commissionen und Aufsichtsorganen der Fachschulen Zusammenwirken. Mit Rücksicht auf die Natur der Sache selbst aber, sowie im Hinblick auf den Charakter der die Hausindustrie betreibenden Volksclasse kann von einer Selbsthilfe durch Associationen etc. hiebei keine Rede sein.
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