In diese Zustände brachte die Occupation Bosniens und der Hercegovina durch die österreichisch-ungarische Monarchie zunächst damit einen merklichen Umschwung, dass sich ein reger Handelsverkehr zwischen der Monarchie und den occupirten Ländern entwickelte.

So erfreulich dieser Verkehr nun vom volkswirth- schaftlichen Standpunkte bezeichnet werden muss, so brachte er doch in anderer Hinsicht für das einheimische Kunst­gewerbe zweifellos die Gefahr mit sich, dass durch die leichte Zubringung einer grossen Anzahl billiger Verbrauchs­artikel von oft sehr fragwürdigem Geschmack, die dem Bosniaken bisher ganz unbekannt oder schwer zugänglich waren, an denen er aber rasch Gefallen fand, die alte bos­nische Kunsttechnik immer mehr verdrängt und schliesslich vernichtet werden könnte.

Es war daher vom allgemeinen künstlerischen Stand­punkte, wie nicht minder im materiellen Interesse des Landes selbst geboten, die alten einheimischen Zweige des Kunstgewerbes zu erhalten und auf die Regenerirung der­selben hinzuarbeiten.

Da aber die Initiative hiezu weder aus der Mitte der Bevölkerung des Landes, noch von Seite einzelner kunst­sinnigen Privaten der Monarchie zu erwarten war, so musste dieses Unternehmen von der Landes-Verwaltung in die Hand genommen werden, wie dies ja bei Ländern, die in der Cultur zurückgeblieben sind und in kurzer Zeit das Versäumte nachholen wollen, sich überhaupt als das wirksamste Mittel erweist, und speciell in Bosnien und der Hercegovina in vielfacher anderer Richtung, namentlich auf industriellem Gebiete, thatsächlich zur Anwendung gekommen ist.

Die bosnisch-hercegovinische Landes-Verwaltung hat sich nun bei ihrer Aufgabe zur Erhaltung und Hebung

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