5

unter den hiesigen Seidenindustriellen Stimmung zu machen und ihre dringenden und gerechtfertigten Wünsche schliesslich selbst an das hohe Ministerium der neuen constitutionellen Aera zu leiten.

Es war eine der ersten Arbeiten der kurz vorher ins Leben getretenen Handels- und Gewerbekammer für Oesterreich unter der Enns, sich mit den Erlässen des k. k. Handelsministeriums vom 1 G./23. September 1850, Z. 270/765, und vom 19./21. November 1. J. zu beschäftigen, womit die Errichtung einer Seidentrocknungsanstalt (Stagionatura della seta) in Wien zugestanden worden, unter der Bedingung jedoch, dass jede Modalität, welche sie als eine Staats­anstalt erscheinen lassen würde, von vorneherein abgelehnt und dem von der Handelskammer erstatteten Vorschläge beigestimmt werden müsse, dass die Anstalt zunächst unter der Autorität der Handels­und Gewerbekammer als anerkannt gewerbliche Körperschaft zu stehen hätte und ihr Betrieb speciell durch einen Beamten der Kammer zu überwachen wäre.

Der Aufforderung des Handelsministeriums gemäss hätte die Kammer nunmehr vor Allem unter Zuziehung von Vertrauensmännern des betheiligten Handels- und Gewerbestandes einen Entwurf des die nöthigen Bestimmungen umschliessenden Vertrages, ferner eine Instruc­tion über die Benützung der Anstalt und einen detaillirten Kosten­überschlag vorzulegen. Das Handelsministerium hat als Anhaltspunkt hiefür nicht nur die vom k. k. Generalconsulate in Paris erstatteten Rela­tionen über die in Frankreich bestehenden Seidenconditionirungen, die diesfälligen gesetzlichen Bestimmungen, das Talabotsche System u dgl. sowie den Bericht der Statthalterei in Mailand über die in der Lombardei befindlichen Seidentrocknungsanstalten, ihre Einrichtung, Verwaltung, Benützung und Erfolge mitgetheilt, sondern es hat sich auch bereit erklärt, falls dies von der Kammer zur Förderung der Sache als nöthig erachtet würde, sich wegen Bewilligung eines mit 5°/ 0 Zinsen durch ratenweise Abtragung zu tilgenden Vorschusses für die erste Einrichtung der Anstalt zu verwenden.

Gewiss ein sehr freundliches, dankbarst anzuerkennendes Ent­gegenkommen.

Aus dem Kammerprotokolle vom 14. Mai 1851 ist ersichtlich:

Der Präsident, Herr Theodor Hornbostel, erstattet den Bericht einer Commission über die vom k. k. Handelsministerium im Principe genehmigte Errichtung einer Seidentrocknungsanstalt in Wien. Die