- -- 1 - ~j. f .

t «roiiai-Atiiii

I.

16

und auf die Voraussetzung des

hiesigen Verkehres

wurde

Folgendes

festgesetzt:

] Das Personale besteht seit

1. Jänner 1. J.:

i 1. aus einem Director

mit Gehalt von .

. fl.

1800

1 2. Buchhalter

» n r>

Ti

1000

3. Magazineur

» » n '

* 7)

800

| 4. Manipulanten

n n v

7}

600

: V v r>

7} 33 7)

* 7)

480

6. zwei Hilfsarbeitern

je mit Gehalt von

' 7)

360

Das Ausmass der Gehalte findet in der durch Verlässlichkeit und Pünktlichkeit im Dienste bedingten Verantwortlichkeit in höherer Stellung, sowie in jetziger Höhe aller Lebensbedürfnisse die volle Begründung.

Mit der Directorsstelle wurde Herr Josef Pr ei singer, der lang­jährige Leiter und Procurafülirer des Seidenhauses Jacob Betti ni, betraut, welcher für diesen ersten so wichtigen Posten in Bezug auf umfassende Kenntniss der Rohseidenartikel, reichliche Geschäfts­erfahrung und Ehrenhaftigkeit des Charakters alle Bürgschaften in sich vereinigte.

Die Stelle des Buchhalters wurde dem Herrn J. S check fi­ber g er verliehen, dessen Fähigkeiten und Kenntnisse in Anbetracht seiner früheren Verwendung vollkommen entsprechend waren.

Nachdem rechtzeitig genug die Protokollirung der Gesellschafts­firma, die Beeidigung des Directors und des Buchhalters vorgenommen (wie dies bereits weiter oben erwähnt worden), die Führung des k. k. Adlers gestattet, die Annahme unseres Steuerantrages per fl. 100 nebst Einkommensteuer genehmigt war und Herr Roge at persönlich seine Apparate in sehr umsichtiger und solider Weise aufgestellt hatte, konnte durch Einladungsschreiben an die Herren Seidenconsumenten unsere Anstalt der so lange ersehnten Benützung am 20. August 1855 eröffnet werden.

Vor Schluss dieses II. Abschnittes bringen wir noch eine Ziffern­zusammenstellung, um eine klare Einsicht zu gewinnen über die be­deutenden Kosten, welche die geschilderten Schwierigkeiten der Apparatenbeschaffung zur Folge gehabt, mit dem Bemerken, dass die Einzahlungen der subscribirten Beträge der sämmtlichen Theilnehmer, und zwar die erste Hälfte bis 17. Juni 1853 und die zweite Hälfte