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6 Uhr, in Anwesenheit des Kammerdelegirten Herrn Arminio Cohn, unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Rudolf Siess.

Nach Anhörung der durch den Vorsitzenden vorgebrachten Mit­theilungen über die beim hohen Ministerium eingeleiteten Schritte, die Statutenänderung betreffend, wurde die Debatte eröffnet; nach­dem jedoch nur 95 Stimmen repräsentirt waren, überliess man die Besorgung und Austragung dieser Angelegenheit dem Verwaltungs- rathe, insbesondere auch die Erwirkung der Privilegiums-Verlängerung auf weitere 15 Jahre, und wurde der Beschluss gefasst, den Ver­waltungsrath zu veranlassen, über besagte Gegenstände eine zweite, ausserordentliche Generalversammlung auszuschreiben.

Als Revisoren zur Prüfung des Abschlusses wurden die Herren G. K. Mayer, Franz Bujatti und H. Grob & Co. wiedergewählt.

12. Geschäftsjahr 1866.

Generalversammlung, abgehalten im Saale der niederösterreichi­schen Handels- und Gewerbekammer am 26. März 1867, Abends 6 Uhr, in Anwesenheit des von der Kammer als Commissär delegirten Herrn Arminio Cohn, unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Rudolf Siess.

Nachdem die Einladung zu dieser Vollversammlung in Gemässheit des § 14 des bestehenden Gesellschaftsvertrages an sämmtliche in den Büchern der Gesellschaft eingetragene Theilhaber zugesendet worden war, erschienen zur heutigen Vollversammlung 28 im diesfälligen Protokolle namhaft aufgeführte Theilnehmer, welche 239 Antheil- scheine mit 140 Stimmen ausweisen, und da die ursprüngliche Gesammt- zahl von 55 Theilnehmern seither durch Abtretungen oder Todesfälle sich auf 41 Theilnehmer verringert hat, die mit ihren 300 Antheil- scheinen 196 Stimmen repräsentiren, so erwies sich die heutige Ver­sammlung in jeder Beziehung beschlussfähig, da zwei Drittel der Personen sowohl als ihrer Antheilscheine und Stimmen nach anwesend oder vertreten waren.

Der heutigen Vollversammlung wurde wegen der auf der Tages­ordnung stehenden Aenderung des Vertrages Herr Dr. Friedrich Ritter v. Böhm, Substitut des k. k. Notars Herrn Dr. Eduard Bernardt in Wien, zugezogen, um über die Beschlüsse, welche die Vertrags­änderungen betreffen, den erforderlichen Notariatsact aufzunehmen.