Die Tagesordnung wurde in nachstehender Weise erledigt :

1. Nach dem vom Vorsitzenden gehaltenen Berichte über die Geschäftsgebahrung des verflossenen Jahres und deren Ergebnisse wurde beschlossen, 5% Zinsen auf die Antheilscheine auszubezahlen.

2. Sohin wurde die Debatte über den Statutenentwurf, von welchem jedem Theilnehmer ein Exemplar zugeschickt worden war, eröffnet.

Herr Otto Hornbostel stellt zu § 1 den Antrag, dass die Gesellschaft um die Concession zur Prüfung des Feinheitsgrades, der Filirung und Elasticität der Seide im Sinne des Gesetzes vom 19. Juni 1806 einschreite, damit die Gesellschaft bei eintretendem Bedarfe sofort ihre Thätigkeit auch auf diese Geschäftszweige ausdehnen könne, indem er hervorhebt, dass zu diesem Einschreiten gegenwärtig der geeignetste Moment sei, da für jetzt ein gleiches Einschreiten von anderer Seite nicht zu besorgen wäre und dieses Ansuchen mit jenem um die Concession zur Führung einer öffentlichen Wäganstalt ver­einigt werden könne.

Nach längerer Debatte, bei welcher die Redner die Vortheile dieses Antrages mehrseitig beleuchteten, wurde Hornbostels An­trag einstimmig angenommen und demgemäss § 1 der Statuten in nachstehender Form stylisirt:

§ 1 .

Der Zweck der Gesellschaft ist der Fortbetrieb einer Seiden- und Wolltroeknungsanstalt in Wien, in einem dem Bedürfnisse der hiesigen Industrie und des Handels entsprechenden Umfange und unter jenen Normen, welche das Gesetz vom 19. Juni 1866, R.-G.-Bl. Nr. 85, für öffentliche Wäg- und Messanstalten vorschreibt, das wahre und rechtmässige Handelsgewicht der Seide und Wolle zu ermitteln und hierüber Bescheinigungen mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden auszustellen.

Auch ist die Gesellschaft berechtigt, den Feinheitsgrad ; die Filirung und die Elasticität der Seide zu prüfen und hierüber eben­falls solche Bescheinigungen auszustellen.

Im Sinne dieses Beschlusses wurden noch einige hierauf bezüg­liche Paragraphe rectificirt *).

9 Die neuen gedruckten Statuten befinden sich im Anhänge beigefügt.