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Ueber Antrag des Verwaltungsratlies wurde von der Versammlung beschlossen:
a) Die Gesellschaft schreitet bei der Gewerbebehörde um die Bewilligung ein zur Haltung einer öffentlichen Wäg- und Messanstalt für die im § 1 des Statutenentwurfes aufgefühlten Geschäftszweige im Sinne des Gesetzes vom 19. Juni 1866, R.-G.-Bl. Nr. 85.
b) Die bisherige offene Gesellschaft wird in eine Actien- gesellschaft unter Zugrundelegung der bei der heutigen Vollversammlung angenommenen Statuten umgewandelt.
c) Der Verwaltungsrath hat alle wegen Erwirkung der sub a erwähnten Concession und wegen Genehmigung der Statuten durch die hohe Staatsverwaltung erforderlichen Schritte einzuleiten.
13. Geschäftsjahr 1867.
Generalversammlung, abgehalten im Saale der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer am 6. April 1868, Abends 6 Uhr, in Anwesenheit des Kammerrathes Herrn Arminio Cohn, unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Rudolf Siess, der Herren Ver- waltungsräthe F. X. Span raft und Stanislaus Weinwurm nebst 6 Theilnehmern.
Der Präsident theilt der Versammlung mit, dass der Recurs an die hohe Statthalterei mit 28. Februar 1. J. erledigt wurde und die Bewilligung zur Errichtung einer öffentlichen Wäg- und Messanstalt zur Prüfung und Ermittlung des wahren und rechtmässigen Handelsgewichtes der Seide und Wolle, des Feinheitsgrades, der Filirung und Elasticität der Seide im Sinne und gegen Beobachtung der in dem Gesetze vom 19. Juni 1866 vorgezeichneten Bedingungen ertheilt wurde, und ersucht die Versammlung, den heute zu wählenden Verwaltungsrath zu beauftragen, die weiteren Schritte behufs der Gebührenvorlage an die Statthalterei durch den Magistrat, sowie auch die behördliche Genehmigung der neuen Statuten zu veranlassen und gleichzeitig die Bestätigung des Directors und Buchhalters zu erwirken; ferner überlässt die Versammlung es dem Verwaltungsratlie, Sorge zu tragen, dass die Operationen zur Bestimmung des Feinheitsgrades, der Filirung und Elasticität der Seide den Umständen gemäss in’s Leben treten.