14. Geschäftsjahr 1808.

Generalvei Sammlung, abgehalten im Saale der niederösterreichi- sclien Handels- und Gewerbekammer am 15. März 1869, Abends 5*/ 3 Uhr, in Anwesenheit des Karnmerrathes Herrn Arminio Cohn, unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Rudolf Siess.

Derselbe berichtet über die weiteren Schritte, welche der Ver­waltungsrath seit der letzten Vollversammlung zur Umwandlung der bisherigen Gesellschaft in eine Actiengesellschaft unternommen, über Genehmigung des Gebührentarifes und Bestätigung der Herren Josef Preisinger und Karl Ronaz in ihren bisherigen Eigenschaften als Director und Buchhalter der Anstalt durch die hohe nieder­österreichische Statthalterei; ferner über den Erlass des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. December 1868, Z. 17.855, womit die Gründung der neuen Actiengesellschaft bewilligt wurde.

Da die Geschäfte vom 1. Jänner 1869 bis zur Protokollirung der Actiengesellschaft noch auf Rechnung der alten Gesellschaft gehen und erst nach Protokollirung die dem Verwaltungsrathe obliegende Stralzirung des alten Geschäftes stattfinden sollte, stellt der Vorsitzende folgende Anträge:

1. Aus dem Reingewinne pro 1868 sind 5% Zinsen des Ge- sellschaftscapitales per fl. 31.500 zu bezahlen. (Wird einstimmig an­genommen )

2. Das Inventar, nach der letzten Bilanz mit fl. 465705 bewerthet, wird der Actiengesellschaft um den gerichtlichen Schätzungswerth von fl. 8628 überlassen. (Wird angenommen.)

3. Der aus dem Jahre 1868 erübrigte Reingewinn von fl. 10642 sowie der Betrag von fl. 3970 - 95, der sich durch den höheren Schätzungs­werth des Inventars herausstellt, wird unter die Besitzer von Anteil­scheinen gleichmässig vertheilt und denselben bei Ausfolgung der Actien der neuen Gesellschaft gegen Rückstellung der alten Anteil­scheine ausbezahlt, so dass das Actiencapital nur fl. 31.500 beträgt. (Wird bewilligt.)

4. Der von den Herren Ferdinand Re der, G. K. Mayer und H. Grob & Co. vorgelegte Bericht über die Prüfung der Bücher wird als Absolutorium zur genehmigenden Kenntniss genommen und werden dieselben ermächtigt, das Protokoll über die heutige Vollversammlung zu unterfertigen. (Wird angenommen.)

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