Ferner über das conscribirte Personal mit Angabe des Alters des Arbeiters, wie auch seiner sämmtlichen Familienglieder männlichen Geschlechtes.

Ein solcher Ausweis vom Jahre 1818, Nr. 47 lautet:

«Erste Familie: Anton Fachs, Geselle, alt 51, Weib Anna. . Sohn Franz 18 Jahre, Tochter Theresia, Tochter Anna . . ., Tochter Helena ...»

Im Jahre 1811 erscheint das Patent Nr. 578, de dato 17. December 1810 wegen Emporhebung der böhmischen Glasschleiferei, worin es heisst:

ad 1. Wäre in Rücksicht der Ertheilung der Befugnisse von Glasschleifereien nach den liberalsten Grund­sätzen vorzugehen und die Erlangung solcher Befugnisse denen, die sich darum bewerben, auf alle Art zu er­leichtern.

ad 2. Den Unternehmern von Glasschleifereien sei leichter als anderen die Führung des kaiserlichen Adlers oder ein Landesfabrikatsbefugnis zu ertheilen.

ad 3. Besondere Fortschritte sind der Landesbehörde anzuzeigen.

ad 5. Dass geübte Glasschleifer und Werkmeister vom Soldatenstande befreit sind, selbst Reisevorschuss

für geübte Glasschleifer, welche aus dem Auslande einwandern, sei von amtswegen zu gewähren.

Ueber den Erfolg dieser Begünstigungen fehlt jedoch jede Aufzeichnung.

Eine Abänderung des Glasmacherreglements vom 5. October 1767 erfolgt mit dem Allerhöchsten Decrete vom 12. Juni 1835, Zahl 20442, welches eine freiere Entwicklung der Glashütten ermöglicht, insbesondere anordnet:

ad 1. Die Bewilligung zur Errichtung von Glashütten und derlei Landesfabriken wird der Landesstelle überlassen.

ad 2. Alle zunftmässigen Beschränkungen haben bei diesem Zweige der Industrie da, wo sie bisher be­standen, gänzlich aufzuhören;

ad 4. Die Aufnahme der Werkführer, der Gehilfen, Arbeiter und Lehrlinge bleibt dem freien Ueberein- kommen zwischen denselben und den Fabrikherren überlassen, und es werden auch sonst alle hinsichtlich der­selben bisher bestandenen Beschränkungen aufgehoben u. s. w.

Schliesslich verdient eine Erledigung über die Aufnahme eines Lehrlings im Hinblick auf die Person des Lehrherrn und Lehrlings Erwähnung.

Dieselbe, vom 2. März i83o datirt, lautet:

«Friedländer Oberamt »

«Die hohe Landesstelle hat mit Decret vom 15. Jänner laufenden Jahres Zal j3j die von dem dort herrschaftlichen Glasmeister Franz Riedel angesuchte Bewilligung des Glasmacherlehrlings Augustin Breit ertheilt .»

Gleich den Lebensschicksalen der einzelnen Mitglieder des Hauses Riedel war auch die Production vielen Wechselfällen und Veränderungen im Wandel der Zeiten unterworfen. Den Grundstock des Betriebes bildete jedoch zu allen Zeiten die Erzeugung von Rohglas.

Johann Leopold Riedel scheint sich anfänglich mit der Herstellung von Hohlglas befasst zu haben.

Als im Jahre 1756 in Zittau nach einer Beschiessung dieser Stadt ein plötzlicher grosser Bedarf an Fensterglas eingetreten war, wurde Riedel durch einen dortigen Glaser veranlasst, sich auf die Erzeugung grösserer Tafelgläser einzurichten, wodurch derselbe lohnenden Absatz und eine bis 1774 dauernd gepflegte Geschäftsverbindung erwarb.

Die Hauptsache aber blieb nach wie vor die Production von Hohlglas zur weiteren Bearbeitung in der Umgebung.

Ueber die Artikel, welche in der Zeit von 1752 bis 1776 den Gegenstand der Erzeugung gebildet haben, fehlen die Aufzeichnungen, da die gesammten hierauf bezüglichen Schriften im Jahre 1887 beim Brande der Glas­hütte in Christiansthal bis auf einen Theil späteren Datums zu Grunde gegangen sind.

Das Abrechnungsbuch vom Betriebsbeginne der Hütte in Christiansthal von 1776 bis 1784 enthält nur Bezeichnungen der verkauften Erzeugnisse, wie Hohlglas, Schleifglas, Bouteillen, Liqueurglasel, Becher, Flaschel und auffällig häufig Stöpsel. Die Entnahme von Stöpseln steht in keinem Verhältnis zu der der Flacons und übersteigt diese wesentlich.

Das Abrechnungsbuch der Glashütte in Neuwiese, welches mit dem Jahre 1786 beginnt, verzeichnet neben den damals üblichen und immer wiederkehrenden Benennungen der verschiedenartig geformten Hohlglas­artikel Stöpsel in Mengen von 20.000 bis 3o.ooo Stück; dabei steht eine Ausgabspost: «Dem Formmacher fl. 6. .» Es ist demgemäss ganz zweifellos, dass die Stöpsel in Metallformen gepresst waren.

Die von Anton Riedel eigenhändig geführten Aufzeichnungen enthalten zumeist nur die Abrechnungen der nebstbei geführten Handbücher, daher nur selten die Bezeichnung der gelieferten Waaren; doch findet sich schon 178g eine Post: «Bis 18. Februar 178g an Lusterglas verfertigt 33 Tausend 2 */ 2 Hüttenhundert ä fl. 12.3o, beträgt fl. 405.37,3.»

Diese Eintragung beweist, dass die Lusterglas-Industrie vor dem Jahre 1788 aufgekommen sein muss, wenn damals bereits ein einzelner Glashändler einen so ansehnlichen Posten Rohglas hiefür bezieht.