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Nach dem Orient! : Donauwärts - die Orientbahnen - zur See
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Europa und die Donau.

Technikern durch die Beseitigung der jetzt den Einfluß in den Kilia- Arrn hemmenden Sandbänke möglich sei, die Sulina-Mündung und hiermit die Europäische Kommission selbst aus's Trockene zu setzen. Indessen der^Fortbestand der Europäischen Kommission in Galatz war eine europäische Nothwendigkeit; denn nur durch die Thätigkeit dieser neutralen und souveränen Macht inmitten des vielumstrittenen näheren Orients wird die Möglichkeit der Schifffahrt, die Freiheit des Handels auf der unteren Donau gesichert. Ohne diesen Faktor würde der Sulina- Arm wieder versanden und die Donauschisssahrt so erschwert werden, wie dies bis zum Jahre ^856 der Fall war, oder durch Aegulirung des Kilia-Armes gänzlich unter russische Botmäßigkeit kommen, womit Niemandem gedient wäre. Nun hält Europa selbst an der Donau die Macht, damit jede Nation in freiem Mettkampf dort ihre wirthschaft- lichen Interessen wahrzunehmen vermag.

Das Budget der Europäischen Donaukonimission gestaltete sich sür das Jahr !l88s wie folgt:

Ausgaben.

Verwaltung ...... 289 ^68 Frcs.

Technischer Dienst . . . . 7ss098

Zinsen der Anlehen . . . s sss 685

Verschiedene Ausgaben . . H9o 85H

Insgesammt 2 606 095 Frcs.

Einnahmen.

Schifffahrts-Abgaben . . . ^ 985 052 Frcs.

Verschiedene Einnahmen. . t ^63 s38

Insgesammt 3 HH8 l90 Frcs.

Ueberschuß 8^2 095 Frcs.

Im Berliner Frieden glaubte man sür die Freiheit der Donau- schisfsahrt ein Uebriges zu thun durch die Aufnahme des Artikels 52, welcher besagt:Um die der freien Schisfsahrt auf der Donau, welche als von europäischem Interesse anerkannt worden ist, gesicherten Ga­rantien zu steigern, beschließen die hohen vertragschließenden Theile, daß alle Festungen und Fortisikationen, welche sich am Laufe des Flusses vom Eisernen Thor bis zur Mündung befinden, geschleift und keine neuen errichtet werden sollen. Kein Kriegsschiff darf unterhalb des Eisernen Thores die Donau befahren, ausgenommen nur leichte Fahrzeuge, welche zum Dienst der Flußpolizei und der Zollbehörden bestimmt sind. Die an der Mündung der Donau stationirten Kriegs­schiffe der Mächte dürfen indessen bis nach Galatz hinaufgehen." Als in der Sitzung der österreichischen Delegation vom 7. November ^882