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Zweiter Theil
Entstehung
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218
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Am 18. März erhielt ich einen Brief von, vr. Reih auS Alerandrien nebst dem seit Langem ersehnten Firmahn der egypti- schen Regierung. Er war in türkischer Sprache auf dickes perga- mentartigeS Papier geschrieben und auf den Namen des Baron Müller ausgestellt. Ueber der Schrift war das große Siegel des Vizckönigs nach türkischer Manier mit arabischer Schreibschwärze vorgedruckt. Die mir vom österreichischen Generalkonsulate mitge­theilte deutsche Ucbersetzung lautete, wie folgt:

(U. 8.)

Der Inhaber dieses Buiruldu ist ein Edelmann von Würtem- berg, Herr Müller, der mit seinen sechs Begleitern jetzt nach dem Bcllcd Sudahn zu reisen beabsichtigt.

Ueberall, wo er hin- und zurückgeht, soll Niemand ihm ein Hinderniß in den Weg legen. Und wenn er auf dem weißen Flusse reiset, so soll er unbehindert sein. Alles, was er zum Transport brauchen wird, als Barken, Lastthiere, soll man ihm gegen Ent­gelt verabfolgen. Wenn er die Grenzen smcineö ReichSj passiren will, so muß man es ihm gestatten.

Da dieser Reisende wissenschaftliche Zwecke verfolgt, so darf er an den Mauthlinien durch Untersuchung seiner Effekten nicht be­lästigt worden.

Solches hat der österreichische Generalkonsul vorgestellt.

Dem genannten Reisenden mit seinen Gefährten sei es darum erlaubt, auf seiner Reise überall hin- und zurückzugehen. Ueberall soll man ihn schützen und ihm Ehre widerfahren lassen und wie hier geschrieben Niemand soll ihm ein Hinderniß auf seiner Reise in den Weg legen.

Zu diesem Ende ist ihm dieser unser Buiruldu eingehändigt worden, damit Alle, die ihn sehen, genau nach seinem Inhalte handeln.

Im Jahre 1265 den 13. Nabi-ähchir (am 6. März 1849).

Mit diesem Buiruldu oder Firmahn in der Hand konnten wir den türkischen Behörden gegenüber mit einer gewissen Würde und