Bezüglich der Arbeiterverhältnisse überhaupt sei zunächst bemerkt, dass im Etablissement Arbeiter männlichen und weiblichen Geschlechtes beschäftigt sind, und zwar im Verhältnisse ca. 3 : i; dem Alter nach sind die Mehrzahl erwachsene Personen; nur die zu leichteren Hilfsarbeiten Verwendeten oder als Lehrlinge für Facharbeiten Aufgenommenen sind unter 16 Jahren; es sind dies ca. io °/ 0 des gesammten Arbeiterstandes.
Nach Art der Beschäftigung scheidet sich letzterer in Fach- oder Professionsarbeiter, welche grösstentheils ihren Verdienst nach in Accord geleisteten Arbeiten erhalten, und Taglöhner, die im festen Taglohne stehen. Die ersteren theilen sich in Gruppen, von denen eine jede ihren Vorarbeiter besitzt und den gemeinschaftlichen Verdienst (Gruppenaccord) nach der bei Lohnabfertigungen aufgestellten Gesellschaftsrechnung unter ihre Mitglieder auftheilt.
Das Personal dieses Unternehmens erfreut sich auch einer Reihe von Wohlfahrtseinrichtungen. So wurde schon mehrere Jahre vor der gesetzlichen Regelung des Krankencassenwesens eine Fabrikskrankencasse creirt, die den Angehörigen im Falle einer Erkrankung ärztliche Hilfe und Medicamente und bei längerer Dauer der Krankheit materielle Unterstützung in Form eines Krankengeldes — ein Aequivalent des jeweiligen normalen Verdienstes — gewährt. Die gesetzlich geregelte Beitragsleistung an die allgemeine staatliche Unfallversicherungs-Anstalt wird von der Unternehmung allein getragen. Gesunde und billige Wohnungen stehen dem Arbeiterpersonale zur Verfügung in den Arbeiterwohnhäusern im Orte Kosten und in der Colonie im nahen Hüttengrund und Kleinaugezd.
Ein grosser Theil der Arbeitskräfte ist einheimisch oder ist es geworden, da sie seit dem Bestände des Etablissements daselbst dauernd ihren lohnenden Verdienst finden. Bezeichnend für die thatsächliche Zufriedenheit der Bediensteten ist es, dass Lohnstreitigkeiten noch nie zu Tage getreten sind, noch auch socialistische Strömungen und Tendenzen sich Eingang verschafft haben.
Das gute Einvernehmen, die stetige Harmonie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist hier begründet in dem Wohlwollen des Chefs der Firma gegen seine Untergebenen, und in dem jederzeit bekundeten treuen Sinn der Arbeiter, ein erfreuliches Bild in unserer Zeit, das eine feste Grundlage für das fernere Gedeihen des Etablissements bildet.