ist;

wurde zunächst im Aufträge der Regierung zu der allgemeinen deutschen Industrie - Ausstellung nach Leipzig entsandt, wo er seine bei den Ausstellungen in Wien und Mainz gemachten Er­fahrungen zu verwerthen Gelegenheit hatte. Nach Beendigung der Leipziger Ausstellung trat Schwarz in das (Jonsulats-Departement, nahm an den Dresdener Zollconferenzen Tlieil und nachdem er den österreichischen Consulardienst in Grossbrittanien reorganisirt hatte, winde er zum Leiter der commerciellen Kanzlei bei der k. k. österreichischen Botschaft in London ernannt

Im Jahre 1854 vertauschte er diese Stellung mit der gleichen in Paris. Hier hatte er Gelegenheit, bei der ersten Pariser Aus Stellung von 1855 und sodann als Vertreter Oesterreichs bei der zweiten Londoner Weltausstellung von 18G2 sich von Neuem die reichsten Erfahrungen im Ausstellungsfach zu sammeln. Von besonderer Bedeutung wurde sein Auftreten in London für die österreichische Industrie. Er verstand es, die österreichische Industrie bei der Londoner Ausstellung, trotz grosser entgegen­stehender Schwierigkeiten, zu einer glänzenden Repräsentation zu bringen und damit den Ruf der österreichischen Industrie im Aus­land zu begründen. Von Seiten Seiner Majestät des Kaisers zum Hofrath ernannt, nachdem er bereits vor der Londoner Ausstellung in den Ritterstand des Kaiserstaates erhoben worden war, hatte Herr von Schwarz die Freude, die österreichischen Industriellen eine Schwarz - Stiftung, welche österreichischen unbemittelten Ge­werbetreibenden die Mittel zu Reisen in das Ausland bietet, er­richten zu sehen. Während der Pariser Ausstellung von 18(>7 hatte Herr von Schwarz die Vertretung der österreichischen Aussteller nicht übernommen, doch hat er trotzdem in ausgezeichneter Weise den österreichischen Ausstellern in seiner Eigenschaft als Leiter der com­merciellen Canzlei der Österreichischen Botschaft zur Seite gestanden.

Eine der hervorragendsten Eigenschaften des Herrn von Schwarz ist seine aufopferungsvolle Hingabe in seinem Beruf, wobei er sich nicht darauf beschränkt, lediglich die Ptlichten desselben zu erfüllen, sondern mit Einsetzung seiner ganzen Person ist er uner-