Die neue Fiakertaxe

Fiaker.

Für Fahrten innerhalb der Linien Wiens mit Einschluss des Fraters bis zum Damme der Staatseisenbahn (Landungsplatz der Dampfschiffe bei den lvaisermühlen ausgenommen) für jede Verwen­dung des Wagens bis zu einer Stunde 1. 11., für jede folgende halbe Stunde 50 kr.

Für nachbezeichnete Fahrten ausserhalb der Linien Wiens ist zu entrichten:

1. Von jedem Funkle innerhalb der Linien Wiens zu dem Arsenale und dem sogenannten Lardgutc ausserhalb der Favorit en- Linie dann nach Gaudenzdorf, Ober- und Untermeidling, Fünf haus, Sechshaus, Rudolfsheim, Neulerchenfeld, Ottakring, Hernals, Währing, Weinhaus, Oberdöbling, Simmering und zum Meidlinger Bahnhöfe oder zurück 2 fl.

2. Von jedem Funkte innerhalb der Linien Wiens nach Schön­brunn, Hietzing, Penzing, Gersthof, Unter-DÖbling und Zwischenbrücken oder zurück 2 11. 50 kr.

o. Von jedem Punkte innerhalb der Linien Wiens nach Lainz, Speising, Ober- und Unter-St. Veit, Haking, Baumgarten an der Wien, Breitensee, Hetzendorf, Altmannsdorf, Dornbach, Neuwaldegg, Pötz- leinsdorf, Sievring, Grinzing, Heiligenstadt, Nussdorf, Floridsdorf, Freudenau, Lusthaus und Landungsplatz der Dampfschiffe bei den Kaisermühlen im Prater oder zurück 3 11.

Im Falle der Retourfahrt sind für die Wartezeit, sowie für die Zeit der Rückfahrt für jede halbe Stunde 50 kr. zu bezahlen.

Von 11 Uhr Abends bis 7 Uhr Früh ist für alle diese Fahrten die Hälfte der betreffenden Taxe mehr zu zahlen.

Für Fahrten von und zu den Wiener Bahnhöfen, von einem Hauptbahnhofe zum anderen, von und zu den Tanzunterhaltungcn an öffentlichen Orten und vom Westbahnhofe nach Sechshaus, Fünfhaus, Rudolfsheim, Gaudensdorf, Ober- und Untermeidling, dann vom Süd- und Staatsbahnhofe zu dem Arsenal und dem sogenannten Landgute sind zwischen 7 Uhr Früh und 11 Uhr Abends 1 fl. 50 kr., zwischen 11 Uhr Abends und 7 Uhr Früh 2 fl. 20 kr. zu entrichten.

Für Fahrten von den Wiener Bahnhöfen, von den Tanzunter­haltungen an öffentlichen Orlen in die vor den Linien oder zurück gilt die Taxe sub 1, 2, o. Im Falle der Rückfahrt gelten auch hier die oben für die Retourfahrten festgesetzten Bestimmungen.

Für das im Wagen untergebrachte leichte Gepäck ist nichts zu bezahlen; für das am Kutschbocke oder rückwärts tun Wagen untergebrachte Gebäck sind 30 kr. zr entrichten. Bei allen Fahrten von Orten ausserhalb der Linien Wiens hat der Fahrgast die Linien- mauthgebühr zu entrichten.