Einspänner.

Kür Fahrten innerhalb der Linien Wiens mit Einschluss des Praters bis zum Damm der SlaaUeisenbalm (Landungsplatz der Dampfschiffe bei den Kaisermühlen ausgenommen) fiir die Verwen­dung des Wagens bis zu einer Viertelstunde 40 kr., über eine Viertel­stunde bis zu einer halben Stunde 50 kr., fiir jede weitere Viertel­stunde 20 kl*.

Für nachbezcichnctc Fahrten ausserhalb der Linien Wiens ist zu entrichten:

1. Von jedem Punkte innerhalb der Linien Wiens zu dem Arsenale und dem sogenannten Landgute ausserhalb der Favoriten- Linie, dann nach Gaudenzdorf, Ober- und Unter-Meidling, Fünfhaus. Seohshaus, Rudolfsheim, Neulorehonfeld, Ottakring, Hernals, Währing, Weinbaus, Oberdöbling, Simmering und zum Mcidlinger Bahnhofe oder zurück 1 . fl. 20 kr.

2. Von jedem Tunkte innerhalb der Linien Wiens nach Schön­brunn, Hietzing, Penzing, Gersthof, Unter-Döbling und Zwischen­brücken oder zurück 1 fl. (iO kl*.

3. Von jedem Tunkte innerhalb der Linien Wien* nach Lainz, Speising, Ober- und Untcr-St.-Veit, llaking, Raumgarten an der Wien, Breitensee, Hetzendorf, Altmannsdorf, Dornbach, Neu waldegg, Tötz- leinsdorf, Sievring, Grinzing, Heiligenstadt, Nussdorl, Floridsdorf, Freudenau, Lusthaus und Landungsplatz der Dampfschiffe bei den Kaisermühlen im Tiater oder zurück 2 fi. 20 kr.

Von 11 Uhr Abends bis 7 Uhr Früh ist für alle diese Fahrten die Hälfte der betreffenden Taxe mehr zu zahlen.

Für Fahrten von und zu den Wiener Bahnhöfen, von einem Hauptbahnhofe zum anderen, von und zu den Tanzunterhaltungen an öffentlichen Orten und vom Westbahnhofe nach Sechshaus, Fünfhaus. Rudolfsheim, Gaudenzdorf, Ober- und Unter-Meidling, dann vpm Süd- und Staatsbahnhofe zu dem Arsenal und dem sogenannten Landgute sind zwischen 7 Uhr Früh und 11 Uhr Abends 80 kr. zu entrichten.

Für Fahrten von den Wiener Bahnhöfen, von den Tanzunter­haltungen an öffentlichen Orten in die Orte vor den Linien oder zurück gilt die Taxe sub 1, 2, 3. Im Falle der Rückfahrt gelten auch hier die oben für die Rctoiirfahrten festgesetzten Bestimmungen.

Für das im Wagen untergebrachte leichte Gepäck ist nichts zu bezahlen; für das am Kutschbocke oder rückwärts am Wagen untergehrachte Gepäck sind 20 kr. zu erdrichten. Bei allen Fahrten von Orten ausserhalb der Linien nach Wien hat der Fahrgast die Linienmauthgebühr zu zahlen.

Die näheren Bestimmungen sind in der Fiaker- und Einspänner- Ordnung enthalten, welche jeder Fiaker und Einspänner über Ver­langen vorzuweisen verpflichtet ist.