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bestimmter. Kann die Frau durch die bloße Liebe zum Manne erfahren, wie groß jener sein darf? Wer soll sie denn unterscheiden lehren, was bloß angenehm und was nothwendig, was erreichbar ist und was sie sich und, was viel schwerer wird, dem geliebten Manne versagen soll? Soll denn die Frau nicht das Recht haben, einmal und ein anderesmal die Summe, die sie hat, in ihrer Weise zu berechnen, wo es darauf ankommt, dem Manne ein Ver­gnügen zu bereiten? Wer bestimmt denrr diese Summe? Wenn sie die Hauswirthschaft tragen soll, ist es vernünftig, daß der Mann sie allein bestimmt? Woher soll denn die Frau die Angst vor dem Ueberschreiten jener Summe kennen, wenn sie gar nicht weiß, in welchem Verhältniß sie zur Einnahme des Mannes steht? Und hier ist es, wo unendlich viel gefehlt wird. Wie viele Hunderte, ja taufende von Männern glauben, daß es damit gut sei, wenn sie der Frau bei der Ueberschreitnng ihres häuslichen Budgets Vorwürfe macheu? Sie werden nichts empfangen als Gegen- vorwürfe. Denn die Grundlage ist falsch. Die Frau, die Vertreterin des wichtigen Gebietes der Ausgaben, soll wissen, wo jene Grenze ist, die sie ohne Gefahr für das Haus gar nicht berühren darf, und daß der Mann sie ihr ziehen muß, damit es beiden wohl gehe. Es ist die Pflicht jedes verständigen Mannes, seiner Frau den ge­summten Zustand seiner Wirthschaft darzulegen und sie damit verantwortlich zu machen dafür, daß von ihrer Seite kein wirthschaftlicher Fehler geschehe. Jener große abstracto Grund­satz, daß die Summe der Ausgaben von der der Einnahmen bedingt sein soll, soll in jeder Wirthschaft seinen Ausdruck