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tragen und zuletzt soll er das Angebinde der Kinder sein; während das Conto aller anderen Theile mit Tag, Woche, Monat und Quartal schließt, soll dieses Conto ein dauerndes, für alle Lebensjahre bemessenes bleiben. Das wären vier Theile etwa Sechstel des Ganzen. In diesen vier Theilen sollen Mann und Frau zusammen rechnen. Anders ist es mit den letzten zwei Theilen. Diese sind das Gebiet der eigentlichen Tages- und Wochenausgaben, der eigentlichen Hauswirthschaft; sie gehören der Frau und ihr allein; hier kann der Mann, auch wollend, ihr nicht folgen; hier ist das Gebiet, wo sie unumschränkte Herrin ist. Und ernst genug ist denn doch die Sache. Denn mit diesen Sätzen hat sie über ein Drittheil meines ganzen wirthschaftlichen Lebens die ungeteilte und über den Rest die Halste der Herrschaft. Ich vermag vielleicht zu bestimmen, was ich ihr gebe, aber gewiß nicht, was ich dafür aus ihren Händen wieder be­komme. Von tausend Familien aber haben gewiß nur hun­dert ein annähernd festes Einkommen; der bei weitem größte Theil desselben wird bei den letzteren für die Hauswirth­schaft nach jenen fünf Kategorien verwendet; in Allem ist die Frau maßgebend, in der Hälfte der Ausgaben allein die Herrin und von diesen Ausgaben hängt das Glück und Wohlsein Aller ab ist es noch erlaubt, von einer National­ökonomie bloß der Produktion, von den Gesetzen bloß für die erwerbende Arbeit zu reden?

Es wäre nun leicht, sowie dieser Punkt einmal, sei es in dieser oder in einer anderen Form, feststeht, von dem Allgemeinen ins Einzelne zu gehen. Sie verstehen, was ich meine. Ich denke mir hier eine Untersuchung, welche nicht