der nationalen Emsigkeit». Dies war der leitende Grundsatz für die Commerzial-Gewerbe; ein Hof- rescript vom Jahre 1764 erklärt, dass es der Commerzial-Gewerbe und Arbeiter nie zu viel geben könne. Die Unterbehörden wurden wiederholt angewiesen, den gefährlichen Einstreuungen des Mono­pol- und Zunftgeistes kein Gehör zu geben, damit die freie Concurrenz ohne alle ängstlichen Neben­rücksichten standhaft behauptet werde. Nur zur Verhütung von Holzmangel wurden Beschränkungen bei der Errichtung von Glashütten angeordnet und die Bewilligung der Landesstelle als Erfordernis erklärt; dagegen wurde bei der Verpachtung schon bestehender Glashütten die weiteste Freiheit

gewährt. Auch Inländer, ohne Unterschied des Glaubens, welche die Glasmacherei nicht gelernt hatten, konnten eine Pachtung übernehmen, nur mussten sie einen tauglichen Werkmeister aufnehmen, «indem es sehr erwünscht sein müsse, wenn sich Unternehmer fänden, welche mit ihrem Capitale haften und durch fachkundige Werkführer den Betrieb wichtiger Fabriken fortsetzen».

Der Staat berief auch um das Jahr 1754 Glasfabrikanten aus Ferrara zur Verbesserung der

Fabrication; es wurde ferner zur Vermehrung der Schleifereien, besonders solcher für kleine Spiegel, durch vielfache Verordnungen aufgemuntert; zur Errichtung derselben wurden sogar Vorschüsse gewährt. Auch den technischen Verbesserungen wandte die Regierung ihre Aufmerksamkeit zu; so wurde beispielsweise im Jahre 1811 die Einführung eines neuen Dörrofens (zum Trocknen des Holzes) den Glashütten em­pfohlen. Als die Fabriksbefugnisse aufkamen, wurde die Ertheilung derselben für Glasfabriken erleichtert

und die Führung des kaiserlichen Adlers den Glasschleifereien in liberaler Weise bewilligt, um solche

vorzüglich zu ermuntern.

Auch auf dem Gebiete des Zollwesens war die Regierung bemüht, die heimische Glas-Industrie zu fördern. Die ersten Zpllmandate für Böhmen und Mähren finden sich schon in den Jahren 1546 bis 1558 und wurden solche bis zum Schlüsse des Jahrhunderts wiederholt erlassen. Besondere Bedeutung erlangte das Zollmandat des Jahres 1658 unter Leopold I., welches 209 Tarifposten für die Ausfuhr umfasste und im Allgemeinen einen Ausfuhrzoll von 1 Kreuzer vom Gulden des Werthes und einen Transitzoll in der halben Höhe einführte. Ein neues Zollmandat erfolgte dann im Jahre 1737 unter Karl VI.; dasselbe enthielt bereits 575 Tarifposten. Besonders geschützt wurde durch dasselbe die Er­zeugung der Spiegel. Spiegel aus fremden Ländern hatten für 1 Gulden Werth 18 Kreuzer zu zahlen, was einem 3 o°/ 0 igen Zollschutze gleichkam, während inländische Spiegel nur '/ 2 Kreuzer zahlten; durch diesen hohen Zoll sollte besonders die schon erwähnte Spiegelfabrik in Neuhaus geschützt werden. Die übrigen Glaswaaren zahlten io°/ 0 bei Einfuhr aus fremden Ländern; geschah jedoch die Einfuhr aus den Erbländern, so betrug der Zoll nur den dritten Theil. 1776 erschien ein neues Zollpatent, durch welches die Einfuhr einer grossen Anzahl von Artikeln verboten wurde. Erst im Jahre 1775 erfolgte die Zoll­vereinigung der sämmtlichen böhmischen und österreichischen Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg zu einem Zollgebiete, in das 1784 auch Galizien einbezogen wurde. 1788 wurde von Josef II. die allgemeine Zollordnung erlassen, die auf lange hinaus die Grundlage der österreichischen Zollpolitik blieb. Nach den napoleonischen Kriegen wurden dann für viele Artikel neue Zolltarife her­ausgegeben, so für Glas im Jahre 1818.

Während die Regierung bestrebt war, durch Erschwerungen der Einfuhr und gewerbefreundliche Maassregeln im Innern die Industrie zu heben, richtete sie anderseits ihr Augenmerk auch auf die Glas­arbeiter, in deren Händen die Glaserzeugung lag. So wurden Auswanderungsverbote für Glas­arbeiter erlassen und auf die Anzeige und Einbringung auswandernder Glasarbeiter eine Prämie gesetzt, die bis auf 100 Ducaten erhöht wurde. Der Kampf um die Arbeitskraft, der gegenwärtig zwischen den einzelnen Arbeitgebern sich abspielt, wurde damals officiell zwischen Staaten geführt, und während Oester­reich seinen Glasarbeitern unter schweren Strafen die Auswanderung zu verbieten trachtete, eiferte Portugal durch das vom Minister Pombal gegebene Versprechen hoher Belohnungen zum Einwandern fremder, speciell österreichischer Glasarbeiter an. Ein ähnlicher Kleinkrieg entspann sich auch zwischen Oester­reich und Preussen, welches durch den Frieden zu Breslau 1 742 mit der Provinz Schlesien eine entwickelte Glas-Industrie von Oesterreich gewonnen hatte. Die mannigfaltigsten Verordnungen sollten die bis dahin frei geübte Ein- und Auswanderung der Glasarbeiter und der das Glasveredelungsgewerbe Betreibenden dies- und jenseits des Riesengebirges verhindern. Die meisten dieser Verfügungen verfehlten jedoch die

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