das Bornen (Brennen) der Asche steht ihnen entweder ganz frei oder gegen einen geringen Holzzins, zuweilen auch selbst das Recht des freien Fischfanges und der freien Jagd für den eigenen Tisch, welche Vorrechte nach der Anschauung der damaligen Zeit nur freien, ritterbürtigen Leuten zukamen.

Die Glasmeister in Südböhmen galten denn auch als wohlhabende und unabhängige Leute. Der Beruf war nicht übermässig anstrengend, denn die Oefen der älteren Zeit hatten durchschnittlich blos 5 bis 7 Hafen und waren nur 16 bis 35 Wochen jährlich im Betriebe. Wie viel eine solche Hütte trug, sehen wir aus Rechnungen der Wilhelmsberger Hütte aus den Jahren 1623 und i 632 . In diesen beiden Jahren belief sich der Ertrag auf ungefähr je 1000 fl. bei einem Erzeugungswerth von circa 1200 bis 1900 fl., allerdings einschliesslich des Restes aus den früheren Jahren, so dass das wirkliche Reinerträgnis mit etwa 200 bis 500 fl. beziffert werden kann. Die Hauptausgaben setzten sich aus den Glasmacher­und Gesindelöhnen zusammen, während die Materialkosten daneben nur eine bescheidene Rolle spielen.

Die Löhne für Glasmacher waren seit jeher Stück-, beziehungsweise Schocklöhne. Von jeder Sorte von Gläsern geht eine verschiedene Anzahl auf die Rechnungseinheit das sogenannte «Schock». Von grösseren oder schwerer anzufertigenden Gegenständen bildet schon eine kleine Anzahl ein Schock, während von ganz kleinen Objecten 100 bis 200 Stück auf ein Schock zu gehen pflegen. Der Glas­macherlohn für ein Schock ist nun bei den verschiedenen Fabricationszweigen, wie Grünglas, weisses Hohlglas, Tafelglas (Fensterglas) u. s. w. nicht derselbe; innerhalb jeder einzelnen dieser grösseren Glas­abtheilungen ist jedoch die Entlohnung des Arbeiters für das verfertigte Schock ohne Rücksicht auf die hergestellten Gegenstände die gleiche. Diese Lohnform finden wir bereits Anfangs des 17. Jahrhunderts documentarisch nachgewiesen; sie hat sich bis in die neueste Zeit fast unverändert erhalten. Im Allge­meinen wurde als Arbeitslohn im 17. Jahrhundert die Hälfte des Verkaufspreises gezahlt; so stellten sich die Verdienste der Glasmacher im Jahre 1608 durch die 6 Monate, während welcher die Wilhelmsberger Hütte im Betriebe war, auf 46 bis 77 fl., wobei Wohnung und Beheizung frei waren. Die übrigen Arbeitspersonen wurden meistens per Woche entlohnt; beispielsweise erhielten die Schürer 2 fl. 3 o kr., die Einwärmbuben und Glaseinbinderinnen 1 fl. und die Sandpocher 1 fl. 3 o kr. per Woche laut einer Aufzeichnung aus dem Jahre 1623. Ebenso waren die Maler- und Schleiferlöhne nur Stücklöhne und wurden beispielsweise im Jahre 1614 für das Malen eines Wappenglases 17 l / 2 kr., für das Reissen (mit der Diamantspitze) desselben 35 kr., für die ganze Vergoldung eines Kandels 24 kr., für die halbe 10 kr. gezahlt. Die anscheinend nicht hohen Löhne der Glasmacher sind im Hinblick auf den Geldwerth der damaligen Zeit ganz ansehnlich und dürften zweifellos höher gewesen sein als in anderen Industrien. Zu Ende des 18. Jahrhunderts finden wir bereits die Glasmacher zu einem Monatseinkommen von 20 bis 3 o fl. vorgeschritten, so dass, wie schon erwähnt, die Bildung einer Fabriks-Sparcasse für dieselben angeregt wird. Mit der fortschreitenden Arbeitstheilung wurden Meister und Gesellen zusammen entlohnt, ein Gruppenaccord, der auch gegenwärtig in den meisten Hütten in Kraft ist.

Die Verhältnisse zwischen Glashüttenmeistern und ihren Arbeitern müssen wohl während der ganzen Zeit als friedliche betrachtet werden. Die Glashüttenmeister waren selbst zum grossen Theile aus dem Arbeiterstande hervorgegangen, kannten die Arbeitsverhältnisse genau und standen auf Grundlage ihrer eigenen früheren Thätigkeit mit ihren Arbeitern auf collegialem Fusse. So finden wir schon freiwillige Lohnaufbesserungen im Jahre 1708 seitens des Glasmeisters Michael Müller, «damit der Arbeiter sein Sach fleissig in Acht nimbt», und es hat gewiss nicht an Verständnis, noch an Fürsorge seitens der Glashüttenmeister für ihre Arbeiter gefehlt. In der abgelegenen und einsamen Gebirgslage; in welcher sich die meisten Glashütten befanden, war ein näherer Zusammenschluss zwischen dem Glashüttenmeister und seinen Arbeitern von selbst gegeben; es entwickelte sich ein patriarchalisches Verhältnis, das sich zum Theile bis auf den heutigen Tag selbst in grossindustriell angelegten Etablissements erhalten hat. Gleichwie es eine ganze Reihe von bekannten Glasmeisterfamilien gab, in deren Besitz Glashütten durch Hunderte von Jahren verblieben, so wirkte neben ihnen eine ganze Anzahl von Glasmacherfamilien, in welchen sich die Glasmacherei durch Generationen erhielt. Zum Theile traten die jüngeren Söhne der Glashüttenmeister, die nicht das nöthige Capital zur Führung einer eigenen Hütte hatten, in den Glas­macherstand über, und anderseits wurden die strebsamen Glasmacher, wenn das Glück ihnen günstig war, selbst wieder Glashüttenmeister, so dass es zwischen diesen beiden Ständen zu einem lebhaften

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