Medicamente und freie ärztliche Behandlung, sowie nach dem Lohnverdienst abgestufte Geldunterstützungen. Vom Staate bestellte Gewerbe-Inspectoren haben die hygienischen und Schutzvorrichtungen zu beauf­sichtigen und die Werkseinrichtungen, sowie die Arbeiterwohnungen zu untersuchen und etwaige Miss­stände abzuändern. Durch das seit 28. December 1888 eingeführte Arbeiter-Unfallversicherungs-Gesetz werden die in den Werken beschäftigten Arbeiter im Fall eines im Betriebe erlittenen Unfalles entschädigt.

Wohl selten hat eine Institution so ungenügende Resultate erzielt und sich so die Unzufriedenheit der Arbeitsgeber wie der Arbeiter zu erwerben vermocht als die Institution der Unfallversicherung.

Das obcitirte Gesetz trägt ausschliesslich die Schuld an diesen ungünstigen Resultaten.

Das Unfallversicherungs-Gesetz ist dem deutschen nachgebildet, beruht vollständig auf dem dort gesammelten statistischen Material über die Gefahrenclassen in den einzelnen Industriezweigen und hat sich ungeachtet dessen von den Hauptprincipien des deutschen Gesetzes entfernt.

Das deutsche Gesetz trennt die Arbeiter der Landwirthschaft von denen der Industrie, das unsrige umfasst beide Erwerbsgruppen; das deutsche Gesetz beschafft sich die Geldmittel durch das Umlage­verfahren, das unsrige durch das Bedeckungsverfahren; jenes hat die Berufsgenossenschaft eingeführt, dieses schliesst dieselbe nahezu aus und hat territoriale Unfallversicherungs-Anstalten gegründet. Und so sind auch die Resultate beider Gesetze verschieden, in Deutschland die segensvolle Entwicklung und grosse Capitalsüberschüsse, in Oesterreich der bevorstehende Bankerott und ein Deficit von 20 Millionen. Die Arbeiter sind unbefriedigt, weil die Renten zu gering, die Arbeitgeber seufzen unter dem Drucke kaum erschwinglicher Geldopfer, die Anstalten kranken am zunehmenden Deficit und einem kolossalen Verwaltungsapparate. Trotz alledem will es nicht gelingen, hier Ordnung zu schaffen, welche nur eine an Haupt und Gliedern vorzunehmende Reform dieses Gesetzes zuwege bringen kann.

E. Handels- und Zollpolitisches.

Die Entwicklung unserer Eisen-Industrie hat mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt. Häufige Krisen, nahezu jedes siebente Jahr (1859, 1866, 1873, 1881), haben dieselbe gehemmt und nach wenigen Jahren lebhafteren Aufschwunges eine Stagnation herbeigeführt, welche diese wieder zum Erliegen brachte.

Nur die Krisen der Jahre 1859 und 1866 hatten ihre Ursache in politischen Verhältnissen, während die Krisen der anderen Jahre in schlechten wirthschaftlichen Verhältnissen begründet waren. Am ver­heerendsten wirkte die wirthschaftliche Krise des Jahres 1873, sie hat zu einem wahren Nothstand in der Eisen-Industrie geführt.

Die seit dem Jahre 1866 inaugurirte lebhaftere Eisenbahnbauthätigkeit mit dem nothwendigen erhöhten Eisenbedarf hat diesen zum grossen Theile aus dem Auslande gedeckt, und der plötzliche Still­stand des Eisenbahnbaues nach dem Jahre 1873 hat die inzwischen vergrösserten und zu einer höheren Leistungsfähigkeit entwickelten Eisenwerke zu Betriebseinschränkungen, ja Einstellungen genöthigt, welche, abgesehen von der Unmöglichkeit, die durch Einführung neuer Processe erforderlichen Capitalien zu ver­zinsen, zu grossen Arbeiterentlassungen Veranlassung gaben. In ungünstiger Weise hat .ferner die Zoll- und Handelspolitik auf die Entwicklung der Eisen-Industrie eingewirkt. Durch die Handfelsverträge vom Jahre 1858 wurde das Schutzzollsystem verlassen und die noch nicht gekräftigte Industrie durch die Inaugurirung der Freihandelspolitik arg geschädigt.

Die Ungleichheit in den Productionsbedingungen der österreichischen Eisen-Industrie mit denen der concurrirenden Länder, namentlich von England und Deutschland, konnte einen Mitbewerb mit diesen weder auf dem inländischen Markte, noch auch auf auswärtigen Absatzgebieten gestatten.

Die ungünstige geographische Lage der Erz- und Kohlenlagerstätten, höhere Steuern und Capitals- verzinsungen, insbesondere auch die unentwickelten Communicationsmittel und die theuren Bahnfrachten erhöhten die Erzeugungskosten, gestatteten so einerseits dem billiger, weil unter günstigeren Bedingungen producirenden Auslande Eintritt in unser Reich und machten anderseits einen Export unmöglich.

Unter diesen Verhältnissen erschien es vor Allem zur Hebung unserer Eisen-Industrie nöthig, den Ausgleich für diese Productionsverschiedenheiten durch Einführung mässiger Schutzzölle zu bewirken.