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Fabriksansicht vom Jahre 1898.

JQH. B. PETZL & SOHN

K. U. K. HOF-SEILER WIEN.

ie Gründung dieser altrenommirten Wiener Firma, welche es in der Fabrication von Hanf- und Draht­seilen, Gurten, Hängematten, Turngeräthen u. s. w. zur grössten Vollkommenheit gebracht hat und jetzt zwei Fabricationsstätten, III., Schlachthausgasse und II., k. k. Prater, sowie die Hauptniederlage in Wien, I., Franz Josephs-Quai 5 besitzt, reicht bis in den Beginn dieses Jahrhunderts zurück.

Am 26. August 1825 erhielt nämlich der am 31. August 1788 in Auerschitz geborene Johann Petzl die Befugnis zum Betriebe des Seilergewerbes in Wien. Er begann in der ehemaligen »Franz-Allee«, der heutigen Kaiser Josefstrasse, mit einer kleinen einfachen Seilspinnerei und eröffnete im Jahre 1828 in den damaligen Kasematten beim Rothenthurmthor mit ganz geringem Capital ein Verschleisslocal, welches seine Frau, Josefa Petzl, mit Verständnis, Eifer und grosser Umsicht leitete, während der Firmainhaber in der Werkstätte wie jeglicher Arbeiter thätig war.

Nach dem im Jahre 1833 erfolgten Tode Johann Petzls verehelichte sich die Witwe mit dem tüchtigen Seilermeister Janusch und führte das Geschäft in unveränderter Weise mit so günstigem Erfolge weiter, dass sie im Jahre 1834 das im III. Bezirk, Dietrichgasse 6 gelegene Häuschen käuflich erwerben und sich später ganz vom Ge­schäfte zurückziehen konnte.

Im Jahre 1850 übernahm ihr Sohn aus erster Ehe, Johann B. Petzl, welcher sich schon im Jahre 1848 das Bürgerrecht der Stadt Wien erworben hatte, das Geschäft.

Hier sei einer hübschen Episode aus dem Leben des damals noch jungen Mannes gedacht. Als in den sturmbewegten Tagen vom 11. bis 30. October 1848 in Wien der Aufruhr wüthete, und das k. k. Münzamt mit seinen bedeutenden Schätzen an Edelmetallen und geprägter Münze von der Gefahr der Plünderung durch den Pöbel bedroht schien, besorgte Petzl als Bürgergrenadier der IV. Compagnie den Wachtdienst und wehrte die Brandlegungs­und Einbruchsversuche des Proletariats mit Tapferkeit und Selbstaufopferung ab. Dieser Leistung wurde mit dem Decrete der Direction des k. k. Münzamtes vom 26. December 1848 die dankbarste Anerkennung gezollt.

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