OESTERREICHS HANDSCHUH-INDUSTRIE. 1 )

ie Handschuherzeugung' mag wohl frühzeitig in Oesterreich betrieben worden sein, besonders in den Mönchsklöstern, deren Bewohner einst geschickte und fleissige Handwerker waren. Der Glaube und die That waren einstens innig verknüpft. Auch die Handschuherzeugung wurde gleichwie andere althergebrachte Handwerke von Mönchen betrieben. Wie es erwiesen ist, gewährte Karl der Grosse um das Jahr 790 dem Abte und den Mönchen von Sithin ein unbeschränktes Jagdrecht mit Inbegriff der Herstellung ihrer Handschuhe und Gürtel aus den Fellen des Wildes, welches sie selbst getödtet hatten.

Bereits im 10. und 11. Jahrhunderte war das Handschuhmachergewerbe ein ansehnliches Fach der Kürschner und Rüstzeugarbeiter.

Im 14. Jahrhundert lösten sich jedoch die Handschuhmacher aus diesem gemeinschaftlichen Rahmen und bildeten ihren eigenen Verband. So hatten die Handschuhmacher Prags ihre eigene Innung und führten gemeinschaftlich mit den Kürschnern das ihnen von Kaiser Karl IV. verliehene Wappen, einen Hermelinstreifen im rothen Feld, darüber eine silberne Taube mit einem Zweige im Schnabel.

Die Wiener Handschuhmacher, welche mit den Beutlern, Säcklern und Taschnern vereinigt waren, erhielten im Jahre 1638 vom Kaiser Ferdinand II. ein Privilegium, welches auch von den nachfolgenden Monarchen, vom Kaiser Leopold 1668, vom Kaiser Josef I. 1707 und Kaiser Karl VI. 1715, bestätigt und erweitert wurde.

In der Privilegiumsurkunde vom 26. Jänner 1668 ertheilte Kaiser Leopold der Gilde der bürger­lichen Handschuhmacher besondere Rechte zur Erzeugung von verschiedenen anderen Artikeln. Nach Punkt 8 dieser Urkunde durften sie erzeugen und feilhalten: »Beutel, Rantzen und Taschen; Handschuhe von Leder und Tuch auf allerley Manier, auch mit rauhen Futter; item Wätschger, Waydtaschen, Söbl- taschen, Patrontaschen und Kriegsrüstungen füttern; weiß und sämisch Felle auf allerley Art färben, was vom Pimbsel herrühret, mit Seyden ziehren und feil haben. Wie nicht weniger Hosen, Goller, Ermbling und Handschuhe und was sonsten zu einem Klayd gehörig, machen, schneiden, waschen und steppen.«

Gewerbliche Streitigkeiten scheinen schon damals bestanden zu haben. Die Gewerbetreibenden suchten so viel Rechte als möglich für sich herauszuschlagen, um eine ihnen unbequeme Concurrenz zu

') Mit Benützung meiner Monographien: »Entstehung und Gebrauch des Handschuhes.' zelnen Staaten. 1891.«

»Die Ledeihandschuhfabrication in den ein-

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