13

führt werden können, je nachdem mehr oder weniger Schlingen aufge­nommen werden.

Die einzelnen Maschen nehmen mehr Raum ein als andere. Es ist daher bei der ersten Reihe, nach jeder 2. oder 3. Masche eine Masche zu übergehen. Die Höhe dieser Masche entspricht der Höhe zweier Luftmaschen.

Aopprlmaschen. (Abb. 14.)

Dies sind solche Maschen wobei aus 2 oder mehreren Maschen der unteren Reihe Schlingen aufgenommen und zu einer Masche zusammengeschürzt werden. Sie bilden den Uebergang zur Viktoria­häkelei, dienen hauptsächlich zu Arbeiten mit dicker Baumwolle oder Schafwolle, und werden gewöhnlich nur auf einer Seite ausgeführt.

Ausführung: AuS 2 neben einander liegenden Ma­schen der untern Reihe, durch Umlegen und Durchziehen des Fadens je eine Schlinge aufnehmen, so daß mitEin- schluß der 1. Maschenschlinge 3 Schlingen auf der Nadel sind, den Faden auf die Nadel legen, durch alle drei Schlingen durchziehen, eine Schlinge aus jener Masche aufnehmen, woraus die letzte Schlinge der 1. Masche aufgenommen worden, die 2. Schlinge aus der folgenden Masche auf­nehmen, den Faden auf die Nadel legen, durch alle Schlingen durchziehen. Diese Masche erfordert 8 Bewegungen.

Sie kann sehr mannigfach verändert werden, indem 3 auch 4 Schlingen aufgenommen und verschiedenartig zusammengeschürzt werden. Auch können die Schlingen einer folgenden Masche aus den Gliedern der zuletzt gearbeiteten Masche aufgenommen werden, u. s. f.

Das Musterhäkeln.

Durch systematische Anordnung und Zusammenstellung verschiedener Maschenarten und Häkelstiche können sowol dichte, als auch durchbrochene Muster gebildet' werden.

Durch Zusammensetzung der Maschenarten und Häkelstiche der deutschen Häkelei ohne Luftmaschen oder höchstens mit einer Luftmasche abwechselnd entstehen dichte piqucartige Muster. Durchbrochene Muster entstehen durch die Verbindung von Luftmaschen mit anderen Maschen­arten.

Durch Anwendung mehrerer verschiedenfarbiger Fäden als auch von Perlen, Schnüren und Borten können verschiedenartige Muster aus­geführt werden.

Abb. 14.