Einleitung.

Wenn auch bei der Ausführung weiblicher Handarbeiten kein bestimmter historischer Styl festgehalten werden muß, so ist es doch noth­wendig, daß jede Handarbeit in einem gewissen Sinne stylrichtig und wohl durchdacht sei, nichts Zufälliges und Ungeräumtes enthalte.

Die Zeichnungen und Muster, die bei der Ausführung weiblicher Handarbeiten angewendet werden dürfen, sind:

1. Muster, die durch Zusammenstellung geometrischer Formen ent­stehen, geometrische Ornamente.

2. Flächenornamente überhaupt. Das sind solche Ornamente, welche nicht den Eindruck der Erhabenheit machen.

Zu vermeiden sind folgende Muster:

1. Gebilde, welche auf Nachahmung der Natur berechnet sind, da sich die Nadelarbeit wenig dazu eignet, die Natürlichkeit natürlicher Gegenstände wiederzugeben. Daher im Kreuzstich gestickte Landschaften, Genrebilder, Blumen u. dgl. gänzlich zu vermeiden sind, da hiedurch nur Caricaturen zu Tage gefördert werden. Im Plattstich gestickte Blumen sind nur dann erlaubt, wenn sie künstlerisch ausgeführt sind.

2. Reliefornamente, das sind solche, wobei ein Theil be­schattet und zurücktretend, der andere beleuchtet und vorspringend ist, wodurch das Ganze den Eindruck der Erhabenheit macht.

Diese Ornamente sollen namentlich bei Ausführung von Teppichen, Polstern u. dgl. gänzlich vermieden werden.

3. Blumen aus Wolle jeder Art, desgleichen Blumen aus Perlen u. dgl. Ebenso die Darstellung von Blumen in geschorener Arbeit.

Bei Arbeiten, wobei nur Muster wiedergegeben werden können, welche auf Nebeneinanderstellung kleiner Quadrate beruhen, wie z. B. beim Kreuzstiche, beim viereckigen Häkelstiche, beim Stopfen im Netze u. dgl., sollen womöglich nur solche Muster angewendet werden, die aus geometrischen Formen zusammengestellt sind.