ermässigungen noch immer mannigfaltige Gesichtspunkte, die für die commerzielle Thätigkeit der Eisen­bahnen maassgebend sind und eine Voraussetzung für die Erstarkung der Industrie bilden.

Vor Allem muss stets im Auge behalten werden, dass die Frachtsätze der Eisenbahnen ein wichtiges Hilfsmittel dafür bieten, um widrige Einflüsse, welche auf die heimische Production und deren Absatzfähigkeit drücken, soweit dies überhaupt mit eisenbahntarifarischen Maassnahmen möglich ist, zu bekämpfen. Dies führt vor Allem zu den von den Verfrachtern vielfach angestrebten, von den Eisen­bahnen als nothwendig erkannten Frachtermässigungen für den heimischen Export. Aber auch bei diesen ist eine genaue Erwägung aller Umstände erforderlich, da nur der Export eines vorhandenen Pro- ductionsüberschusses über den heimischen Bedarf in fertigen Fabrikaten uneingeschränkt als volkswirthschaftlicher Vortheil bezeichnet werden kann.

Um dies darzuthun und zugleich die obenangedeuteten, bei tarifarischen Maässnahmen ebenfalls zu berücksichtigenden Interessencollisionen zwischen Production, Handel und Consum zu beleuchten, sei es gestattet, einen praktischen Fall anzuführen. Eine seitens der k. k. österreichischen Staatsbahnen gewährte allgemeine Frachtbegünstigung für Holztransporte hatte zur Folge, dass der Handel grosse Quantitäten Schleifholz in den Alpenländern an sich brachte und damit die zahlreichen sächsischen Cellulosefabriken, welche darauf angewiesen sind, ihren Holzbedarf aus weiten Entfernungen zu decken, versorgte. Diese einen österreichischen Export erleichternde Frachtbegünstigung kam daher der Forstproduction, welche in Folge der Erschliessung des sächsischen Marktes bessere Preise erzielte, sowie dem Handel zu Gute. Dagegen benachtheiligte dieselbe die Interessen der in den Alpenländern vorhandenen Cellulosefabriken dadurch, dass diesen der Bezug des nothwendigen Rohstoffes vertheuert und zugleich die Concurrenzkraft der sächsischen Fabriken durch die Erleichterung des Holzbezuges gestärkt wurde. Es erübrigte daher nichts Anderes, als die den Export begünstigende allgemeine Tarifmaassnahme aufzuheben und durch Specialbegünstigungen zu ersetzen, welche lediglich dem Holzbezuge der österreichischen Cellulosefabriken zu Gute kommen.

Ebenso wäre es gewiss unrichtig, den Export von Rundholz zu begünstigen, wenn hiedurch der Wettbewerb der ausländischen Säge-Industrie zu Ungunsten der einheimischen gestärkt würde, oder die Ausfuhr von Mineralien zu unterstützen, wenn sich gegenüber den Erfordnissen der hei­mischen Industrie kein ausreichender Productionsüberschuss ergibt, oder es sich um minder reichhaltige Naturschätze handelt, deren Erschöpfung in absehbarer Zeit zum Schaden der österreichischen Industrie zu besorgen ist. Alle diese nur beispielsweise herausgegriffenen Fälle zeigen uns, welch vorsichtige Behandlung auch die Tarife für den Export bedingen, namentlich wenn es sich um Transporte von Rohstoffen und Halbfabrikaten handelt, deren Begünstigung nach dem Auslande die Fabricationsverhältnisse fremder Etablissements zu Ungunsten heimischer verbessern könnte.

Zu den die Erleichterung des Exportes mit der angegebenen Beschränkung bezweckenden Fracht­ermässigungen kommen weiter jene, welchen ein defensiver Charakter insoferne innewohnt, als sie auf die Unterstützung des Absatzes heimischer Producte im Inlande selbst gegen das Ein­dringen fremder Erzeugnisse abzielen.

Frachtermässigungen werden weiters speciell zur Erleichterung des Entstehens neuer In­dustrien namentlich in Gebieten, deren industrielle Entwickelung zurückgeblieben ist, gewährt, sowie dann, wenn es sich behufs Eindämmung des Importes um die Begründung neuer Industriezweige oder die Schaffung neuer Etablissements handelt, welche dazu bestimmt sind, Waaren zu erzeugen, die Mangels ausreichender Production im Inlande bisher in erheblichen Mengen importirt werden.

Das Bestreben, das Zustandekommen neuer industrieller Etablissements und die Erweiterung: be- stehender zu fördern, kommt auch speciell durch die Zugeständnisse zum Ausdrucke, welche von den meisten Bahnen für den Transport der Baumaterialien und Einrichtungsgegenstände für solche Anlagen gewährt werden. Ebenso sind hieher zu rechnen die Zugeständnisse, welche für den Transport von Ausstellungsgegenständen gewährt werden.

Nicht selten kommen auch Fälle vor, in denen bestehende industrielle Unternehmungen tarifarische Unterstützung finden, weil sie durch widrige, wenn auch nicht mit den Transportverhältnissen zusammen­hängende Umstände, in ihrem Bestände gefährdet sind.

Andere Ermässigungen sind wieder auf handelspolitische Erwägungen zurückzuführen, wie z. B. jene, welche zu Gunsten des heimischen Hafenplatzes Triest gewährt werden, nicht nur, um überhaupt

Die Gross-Industrie. VI. 2S

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