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Anmerkungen.
1 Vergleiche die ephoristiscben Bemerkungen Metternichs zu Ende des Jahres 1844, abgedruckt in dem Werke: „Tagebücher des Carl Friedrich Freiherrn Kübeck von Kübau“, II. Bd. S. 252.
2 Selbstverständlich hatten die Eigentümer des mitbenützten Grundes Anspruch auf angemessene Entschädigung; es mußte ihnen im Voraus der Grundwert mit einem Zuschläge von 25 v. H. bezahlt werden; die Rückgabe des Bodenstreifens an seinen Eigentümer geschah bei Auflassung des Kanals, dessen Bestand allerdings auch den Boden selbst verbessert hatte.
8 Ausführliche Mitteilungen über diese kulturigen Verhältnisse der Lombardei und Venetiens enthält Dr. H. Reuchlin’s „Geschichte Italiens von der Gründung der regierenden Dynastie bis zur Gegenwart“. Leipzig 1860.
4 Zwanziger, auch Sechsbätzner genannt, galten um ein Siebentel weniger als die Lire; fünf Zwanziger machten zwei Gulden rhein.
6 Über die Straßen und Brücken, wie sie vor dem Jahre 1848 in Mailand und Venetien bestanden, berichtet ausführlich und anregend Kreisingenieur Baumgartner in seinem Werke über die Kunststraßen der Alpen (Wien 1834). Er rühmt die gediegene Anlage der Straßen, an deren Rändern sich Pappel- und Trompetenbäume hinziehen und die bald auf Dämmen, bald im Gelände zwischen den regelrecht geteilten, wohl bearbeiteten Feldern ihren Lauf nehmen. Die Brücken sind Holz- und Steinbauten; vielfach hat Granit zu ihrem Baue gedient. Die Holzbrücke bei Codroipo über den Tagliamento ist 562 Klafter lang, 20 Fuß breit und besitzt Jochöffnungen von 5 X A Klaftern; die verschallten Landjoche sind durch Grundschwellen und Steinpflasterung gegen die Wut des reißenden Waldstromes, der schon weite fruchtbare Fluren mit
Birk, A. v. Negreili,
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