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I. In Italien (1848—1855)
bahnen, sowie des Wasser-, Straßen- und Zivilbaues und des Telegraphenwesens im lombardisch-venezianischen Königreiche die Errichtung einer Ober-Baubehörde in Verona unter der Bezeichnung „Direzioni Superiore delle publicha construzioni nel Regno Lombardo-Ve- neto“ zu genehmigen und Negrelli zum Vorstande dieser Oberdirektion mit dem Range und Charakter eines Sektionsrates erster Klasse taxfrei zu ernennen geruht habe. Negrelli wird angewiesen, bei dem bevollmächtigten Hofkommissär Grafen von Montecuccoli den Diensteid abzulegen und den endgültigen Aufbau der bereits provisorisch bestehenden Oberdirektion in die Wege zu leiten.
2. Friedensarbeit
Wie in allen Provinzen der Monarchie waren auch im lombardisch-venetianischen Königreiche alle technischen Ämter von den politischen Stellen abhängig und ohne eigene Vertretung; nur das landesfürstliche Eisen- bahn-Inspektorat war unmittelbar der k. k. Generaldirektion für Staatseisenbahnen und in letzter Linie der ehemaligen k. k. Hofkammer in Wien untergeordnet. Für die Beurteilung der Leistung der technischen Ämter hatte man später bei den Gubernien in Mailand und in Venedig eigene Ingenieurabteilungen errichtet, bei denen zahlreiche Rechnungsräte und Rechnungsoffiziale wirkten, wodurch die Tätigkeit dieser „departimenti del Ge- nio“ wohl hinlänglich gekennzeichnet erscheint: sie hatten nur die vorläufige Durchsicht und Prüfung der Bauanträge zu besorgen, waren aber nicht mit entscheidender oder ausführender Befugnis ausgestattet; die Entscheidung lag in Wien oder sollte vielmehr in Wien bei der k. k. Hofkanzlei liegen, der ein k. k. Hofbaurat, aber ebenfalls nur mit beratender Stimme, beigegeben war. Natürlich hatte auch dieser wieder in den meisten Fällen