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besiegend, aufgestellt. Diese in cararischem Marmor gehauene Colossalgruppe wurde von Napoleon I. für Mailand bestellt und 1805 begonnen, nach dein Sturze des Franzosenkaisers aber im Aufträge des Kaisers Franz weiter gearbeitet und 1819 vollendet*).

Wir lialien bei unserm Besuche der Hofburg zugleich die daselbst untergebrachten Sammlungen besucht: es erseheint daher der besseren Uebersicht wegen nützlich, hier zugleich die übrigen Sammlungen Wien's kurz zu erwähnen, indem wir uns Vorbehalten, auf die (lebäude, worin sich dieselben befinden, bei unseren folgen­den Spaziergängen durch die Stadt, besonders liinzuweisen.

Unter den Kunstsammlungen Wiens nimmt die k. k. Belvedere- Gallerie den ersten Rang ein, welche in dem für den Prinzen Fugen Erbauten SchlosseBelvedere im Rezirke Landstrasse aufbewahrt wird. Diese Gallerie**) wurde vom Kaiser Karl VI. angelegt und in den Jahren 1770 und 1777 in das genannte Schloss übertragen. Die derselben ungehörigen, ungemein zahlreichen und werthvollen Gemälde sind folgendermassen vertheilt: Im ersten Stock belinden sich die grössten Schätze, nämlich in .7 Sälen Werke der italienischen Schulen und in 7 anderen Sälen Gemälde niederländischer Künstler, während im zweiten Stockwerke die altdeutschen, altniederländischen und modernen Schulen vertreten sind. Um den Werth der Belvedere- Gallerie vollkommen zu erkennen, ist es nothwendig, längere Zeit in den einzelnen Sälen zu verweilen. Man lindet da unter Anderen Gemälde von den Italienern: Paul Veronese,Paul Farinato,Schiavone, Tintoretto, Paris Bondone, Palma Vecchio, Bassano, Titian (allein über 30 Werke), Perugino, Rafael Snnzio (Madona im Grünen),

Zu besichtigen nach Mehlung bei tlem wachhabenden Gendarm oder in der -Wachstube unter der Einfahrt vom Franzensplatz in den Schweizerhof.

" w i Ist dem Publikum nur im Sommer (vom 25. April bis 30. September) Dienstag', Freitags und Sonntags von 1) bis 5 Ehr und zwar unentgeltlich geöffnet. Fremden wird der Zutritt sowohl zu dieser, wie zu den übrigen kaiserlichen Sammlungen auch zu anderer, als der bestimmten Zeit gestattet, doch ist es dann üblich, den Dienern ein Trinkgeld (^die Person ca. 50 kr.) zu geben.

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