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taine Sultan Ahmed III. in Constantinopel dar, die egyptischen Bauten sind eine Moscliee, die Darstellung einer egyptischen Land- wirthschaft, ein Fellahdorf und einzelne Nachbildungen interessanter egyptischer Bauwerke aus den verschiedenen Perioden der Ent­wicklung des orientalischen Baustyls.

Nach den Bestimmungen des Reglements für die Weltaus­stellung haben die Aussteller ein Platzgeld zu entrichten und zwar beträgt dasselbe für den Österreichisch - ungarischen Aussteller: im Industriepallast im gedeckten Raum für den Quadratmeter BodenHäche G H., Wandthiche 8 11., BodenHäche für freistehende Objecte ohne Rücksicht auf die Höhe derselben 12 11.; in den Ilof- räumen des Industriepallastes 4 11.; in der Maschinenhalle im ge­deckten Raum: BodenHäche 4 H., Wandtläche 2 11.; im Park: im Freien 1 H., in den auf Kosten der Aussteller zu deckenden Raum 8 tl. Die ausländischen (nicht österreichischen) Aussteller haben zu entrichten für den Quadratmeter: im Industriepallast 10 H.; in der Maschinenhalle 4 H.; in den llofräumen des Industriepalastes 4 H.; im Park im Freien 1 fl., im Park in dem auf Kosten der Aussteller zu deckenden Raum 8 11. Ein Quadratmeter BodenHäche in den Gebäuden gibt das Recht auf einen Meter Fa<jade; für die Räume, in welchen die Gegenstände der bildenden Kunst, sowie die Objecte der Exposition des amateürs ausgestellt werden, ist keinerlei Platzgebühr zu entrichten. Die Raumvertheilung geschah im Allgemeinen na'ch den Verhältnissziftern der Raumproportionen, welche die einzelnen Staaten bei der Pariser Ausstellung 18G7 in Anspruch genommen hatten. Für Oesterreich - Ungarn wurden im Industriepallast 88%, in der Kunst- und in der Maschinenhalle 80%, in der Rotunde 50% des gesammten Raumes reservirt. Deutschland, England und Frankreich wurden in Bezug auf die Raumvertheilung gleichgestellt, jedoch musste in Folge stärkerer Betheiligung Deutschlands diesem noch ein entsprechend grosser Raum im Park für besondere Zubauten zugestanden werden. Ebenso erhielten Russland, Italien und der Orient grössere Räume zugewiesen, als dieselben im Jahre 18G7 in Paris zur. Verfügung hatten.