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Die Aufstellung, Deeorirung und Versicherung der Ausstellungsobjecte haben die Aussteller selbst zu besorgen. Ebenso haben sie die Kosten des Ein- und Auspackens und die Transportkosten zu tragen.
Eine Entfernung eines Ausstellungsobjectes aus dem Ausstellungsraum vor Schluss der Ausstellung darf nur mit Bewilligung der Generaldireetion erfolgen. Fiir solche Objecte, welche nach österreichischen Gesetzen sich zur Ertheilung eines Privilegiums oder einer Schutzmarke eignen, kann durch die Generaldireetion ein Schutzcertificat ertheilt werden, welches dem Aussteller der betreffenden Objecte dieselben Rechte und denselben Schutz wie ein Privilegium oder eine Schutzmarke bis zum Schluss des Jahres lb73 sichert.
Alle in den Reglements vorgesehenen, von den Ausstellern zu besorgende Geschäfte, wie Auspackung, Aufstellung, Deeorirung, Bewachung, Versicherung, Reinhaltung, Zuriicksendung der Objecte, Erwerbung des Marken- und Musterschutzes für die Dauer der Ausstellung, sowie von Patenten und Privilegien fiir die gesetzlich bestimmten Zeiten, Besorgung von Wohnungen, Niederlagen, die eoin- mercielle Vertretung der Aussteller, Publicationen in allen Sprachen und allen Zeitungen der Welt übernehmen die Ausstellungs-Repräsentanten Herren A. v. Conraths und Adolf Dillinger, Wien, VIII. Bez. ( Josefstadt), Wickenburggasse Nr. 19, II. Stock, wohin alle Briefe franco erbeten und Auskünfte über alle die Ausstellung betreffenden Fragen ertheilt werden.
Ein ausschliesslich der Weltausstellung gewidmetes Organ ist die „Wiener Weltausstellung s-Zeitung“, Wien, Stadt, Kumpfgasse 4, in welcher alle ofticiellen, die Ausstellung betreffenden Verordnungen, Erlasse und Gesetze enthalten sind. Das Gebäude der Generaldireetion der Ausstellung befindet sieh im II. Bezirk i Leopoldstadt), Praterstrasse Nr. 42 und eine Filiale der Bureaux der Generaldireetion befindet sich auf. dem Ausstellungsplatz am Eingang von der Hauptallee des Praters aus.
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