Dank der Direktion

Schließlich betrachtet es der Berichterstatter als seine angenehme Pflicht, allen denjenigen Persönlichkeiten, Anstalten und Direktionen, welche durch Spenden, besonders von Lehrmitteln, durch leihweise Überlassung von solchen Gegenständen, durch gefällige Ausnahme von Notizen in die Zeitungen, durch sreundliche Gewährung der Fahr­preisermäßigung auf Bahnen und Dampfschiffen oder in irgendeiner Art die Interessen der Anstalt gefördert oder zum Gedeihen derselben beigetragen haben, den wärmsten Dank auszmprechen.

Linz, den 27. Juni fHOö.

Joh.

prov. Leiter.