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XVI. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz : über das Schuljahr 1905; mit Öffentlichkeitsrecht l. h. Ministerial-Erlasses vom 13. Juni 1894, B.11.676
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Herr Gymnafialsupplent Riemens Aiguer wurde mit Beginn des Schuljahres zum wirklichen Gymnasiallehrer in pola ernannt. Mit großem Bedauern sahen Direktion, Lehrkörper und Schülerinnen den tüchtigen, berufsfreudigen und gewissenhaften Lehrer von der Anstalt scheiden.

Herr Gymuasialsupplent Dr. Josef Jörg trat als externe Lehr­kraft für Geschichte und Geographie ein und wurde vom k. k. Laudes- schulrate mit Erlaß vom f7. Oktober Z. H7H7, in dieser Ver­

wendung bestätigt.

Infolge des Abganges des Herrn Direktors Dr. Thalmayr mußte zur Entlastung des provisorischen Leiters eine Hilfskraft gewonnen werden. Eine solche fand sich in Herrn Dr. Paul Ziucke, approbiertem Lehramtskandidaten, der als Supplent am Lvzeum mit Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 1 ( 8 . Februar (905, Z. 722, bestätigt wurde.

II. Berechtigungen für Abwlventinnen und Schülerinnen öffentlicher Mädchen-Lyzeen.

Bisher sind den Lyzeistinnen von den k. k. Ministerien folgende Berechtigungen zuerkannt worden:

a) Die Abiturientinnen mit Reifezeugnis sind zum Uni- versitäts-Studium und zur Ausbildung für das Lyzeal- lehramt zugelassen.

Der Herr Minister für Aultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 27. November (905 das öffentliche Mädchen- Lyzeum in Linz im Sinne des Z 7 der Ministerial-Verordnung vom 25- März (897 (M.-V.-Bl. Nr. (9) als gleichwertig mit einer Lehrerinnen-Bildungsanstalt anzuerkennen und sonach zu gestatten ge­funden, daß jene Abiturientinnen des Lyzeums, welche sich der Reife­prüfung nach dem Statute vom 5. «Oktober (90( mit Erfolg unter­zogen haben, bei Erfüllung der übrigen vorgeschriebenen Bedingungen, als außerordentliche Hörerinnen der philosophischen Fakultät zugelassen werden. Hievon wurden die Rektorate der österreichischen Universitäten verständigt."

d) Die Abiturientiuneu mit Reifezeugnis und Latein­prüfung sind zum pharmazeutischeu Berufe (Apotheker- Gewerbe) zugelassen.

Auf Grund Allerhöchster Genehmigung vom 22. März (90H wird von den Ministerien des Innern und für Aultus und Unterricht