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Die Groß-Industrie Oesterreichs : Festgabe zum glorreichen fünfzigjährigen Regierungs-Jubiläum seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I. dargebracht von den Industriellen Österreichs 1898 ; Vierter Band
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nehmen im Ganzen 23 Wohnhäuser erbaut worden, in denen mehr als 50 Familien untergebracht sind. Dieselben haben zumeist freie Wohnung. Zu jeder Wohnung gehört auch ein entsprechender Garten.

Für unverheiratete Arbeiter hat die Firma allen humanen und sanitären Anforderungen entsprechende Schlafsäle eingerichtet, in welchen mehr als 100 Personen bequem untergebracht werden können. Für die Be­nützung derselben zahlt der Arbeiter den ganz minimalen, nicht einmal die Auslagen für Wäsche und Reinigung deckenden Betrag von 3 Kreuzern pro Bett und Tag.

Die Fabrik hat ausserdem eine Garküche und für Männer und Frauen getrennt gehaltene Speisesäle ein­gerichtet. Die Arbeiter führen hier gemeinschaftliche Küche, welche der Controle eines aus ihrer Mitte ge­wählten Ausschusses unterstellt ist. Die Theilnehmer erhalten für den Betrag von fünf Kreuzern ein aus Suppe, Fleisch und Gemüse oder Mehlspeise bestehendes Mittagessen. Dieser billige Preis wird nur dadurch ermöglicht, dass die Firma zur Anschaffung der Victualien beträchtliche Baarzuschüsse leistet und ausserdem ausschliesslich alle mit Local, Bedienung, Entlohnung der Köchin und deren Hilfskräfte, Heizung etc. verbundenen Unkosten trägt. Die geräumigen Speisesäle stehen auch des Abends den in den Schlafsälen wohnenden Arbeitern zur Verfügung. Eine Bibliothek bietet denselben nach der Arbeitszeit Gelegenheit zur Belehrung und Unterhaltung.

Zur Beschaffung der hauptsächlichsten Bedarfsartikel des Haushaltes in guter Qualität und zu billigen Preisen wurde ein Consum-Verein für die Angehörigen der Fabrik ins Leben gerufen. Alle Waaren werden denselben zum En gros-Einkaufspreise gegen Baarzahlung abgelassen, indem die Fabrik alle sonstigen Spesen auf sich nimmt und auch das für den Betrieb erforderliche Capital unverzinslich beistellt.

Eine Industrial-Lehrerin ertheilt den in der Fabrik beschäftigten Mädchen wöchentlich durch zwei Stunden Unterricht im Stricken, Nähen und Flicken, überhaupt in allen weiblichen Handarbeiten. Die Unterrichtszeit fallt in die Arbeitszeit und wird hiefür ein Lohnabzug nicht gemacht. Die Arbeiten bleiben Eigenthum der Mädchen, welche zudem noch für gute Leistungen prämiirt werden. Für jugendliche Arbeiter und Kinder von Fabriksangehörigen ist eine Zeichenschule vorhanden, in welcher der Unterricht unentgeltlich ertheilt wird.

Ein Volksbad, bestehend aus einigen Wannenbädern und sechs Lassarschen Brausebädern, steht den Ar­beitern unentgeltlich zur Verfügung und wird fleissig benützt.

Schliesslich sei noch die Freiwillige Fabriks-Feuerwehr erwähnt. Dieselbe ist 80 Mann stark, hält ihre regelmässigen, in die Arbeitszeit fallenden Uebungen ab und verfügt über ausgiebige Löschmittel, wie Feuerspritzen etc. und ein ausgedehntes Hydranten-System.

Die Gross-Industrie. IV.

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