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zu ziehen. An der rechten Seite des Abb. 66.

Rechteckes sind 2 Linien: I, m zu ziehen, welche den Linien v, k ent- i sprechen. r'

Vom linken Endpunkt o wird ^

von o aufgetragen und eine Senk­rechte: n zu ä gezogen. Auf der ^ rechten Seite wird eine entsprechende Linie: o gezeichnet. ^

Der Schnitt wird den Linien v und l entlang eingeschnitten, die Stücke von u zu u und von o zu d weggeschnitten, und der Stoff den Linien k und m entlang eingebogen, ebenso der Linie g entlang. Der Linie Ii entlang ist ein Einschnitt zu machen und der Stoff zwischen i und k wegzuschneiden, o und o werden bis zum Winkel der Linien o, k und I, m zusammengenäht, wodurch der Aermel gebildet wird. Des­gleichen werden die Theile u, k und w, o an o angenäht. Das Hemd- chen erhält an den senkrechten Kanten je einen Besatzsaum und unten wird es rings schmal gesäumt, den Linien i, k entlang wird ein Besatz­saum angebracht und das Hemdchen beliebig garnirt.

Die Aermel erhalten einen breiten Saum, welcher auf der Kehr­seite ausgeführt werden muß, damit das Aermelchen umgeschlagen werden kann.

Die Zeichen werden an Beinkleidern links unter dem Besetze oder in dem Besetze angebracht.

Bei Nachtjacken, Frauen- und Herrnhemden gibt man sie links oberhalb der Säume, bei Frauenhemden mitunter auch oben in der vorderen Mitte.

Das Ausbessern der Wäsche.

Unter dem Ausbessern der Wäsche versteht man sowol das Er­gänzen durchgerissener und das Ersetzen gänzlich fehlender Fäden eines Stoffes, durch neue, als auch das Ersetzen schadhafter Stellen von größerer Ausdehnung durch neuen Stoff. Daher unterscheiden wir zweierlei Arten des Ausbesserns und zwar:

1. Das Stopfen,

2. Das Einsetzen.

1. Das Stopfen. Kleine Schäden, die dadurch entstanden sind, daß ein Theil der Fäden nach einer Richtung durchgerissen ist oder dadurch, daß dieselben theilweise gänzlich entfernt sind, können mittelst des Stopfens ausgebessert werden, wenn die übrigen zunächstliegenden Theile noch so erhalten sind, daß nicht ein baldiges Schadhaftwerden derselben bevorsteht.

Handarbeitskundc. s. Abth. 4