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Man zeichnet ein Rechteck so lang als der Fuß, dessen Breite ein Fünftel weniger beträgt, als die Länge. Das Verhältniß des Rechteckes ist daher wie 4 zu b.

Abb. 97.

Man bezeichnet die Seiten des­selben mit a, b, e, ck, halbirt a, und zieht eine Wagrechte: e bis zu b.

e wird ebenfalls halbirt und eine Senkrechte k zur Mitte des Rechteckes gezogen.

Rechts und links von k wird je ein Achtel von c aufgetragen und zwei Senkrechte: g, b zu o gezogen.

Schließlich schneidet man rechts und links von e ein Viertel der­selben ab und zieht zwei Senkrechte: i, k zu ä.

Von den Winkeln der Linien o, 8 und e, b zieht man die beiden Linien 1, 2, wie es die Abbil­dung zeigt.

8, b werden von der Mitte aus mit einer halbkreisförmigen Linie: 3 verbunden und die beiden Linien: 4, 5 zu ä gezogen, indem man sie an i, k anschließt.

Druck von I. C. Fischer L Comp. Wien.