2. Friedensarbeit
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Eisenbahnen in der Länge von rund 340 Schweizer- stunden genehmigt, von denen aber nur 63 Stunden im Betriebe und 99 Stunden im Baue sich befanden. Österreich verhielt sich außerordentlich wohlwollend allen Bestrebungen gegenüber, die bessere Verkehrswege zwischen der Schweiz und der Lombardei zu schaffen suchten. Negrelli war zu Verhandlungen über Straßenbauten, über Eernschreibanlagen und über Eisenbahnentwürfe ermächtigt; auch Vorarlberg kam in Betracht; aber nur unmittelbare Verhandlungen über Wunsch des Bundesrates und mit diesem selbst werden als zulässig erachtet; der Gedanke des Einheitsstaates war auch in Negrelli so mächtig, daß er sich beflissentlich über die Kantonsregierungen hinweg nur an den Bundesrat wendete. Als im Jahre 1853 die Vereinigung der schweizerischen Nordbahn mit der Zürich—Bodenseebahn-Unternehmung zur schweizerischen Nordostbahn-Gesellschaft erfolgte, zog Negrelli einen Teil seiner Aktien zurück, um das freiwerdende Geld der italienischen Zentralbahn zuzuwenden, der die Regierung ein Mindesterträgnis von 5 a. H. gewährleistete und der nach seiner Meinung ungewöhnlich günstige Aussichten für die Zukunft sich eröffneten.
In diese Zeit (in das Jahr 1850) fällt die Anerkennung der Leistungen Negrelli’s auf dem Gebiete des Eisenbahnbaues durch Verleihung der Eisernen Krone, mit der satzungsgemäß die Erhebung in den Ritterstand verbunden war. Negrelli erbat die Verleihung des Beiwortes „von Moldelbe“ in Erinnerung an seine Bauten im Moldau- und Elbetale und die Aufnahme des uralten Familienwappens in den Adelsbrief. Zur Übernahme des Familienadels selbst, der ein Schwert-, aber kein Briefadel war, konnte er sich nicht entschließen.