3. Rastlose Tätigkeit für den Suezkanal
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Zeiten; der im allgemeinen sehr flache Meeresboden fällt am steilsten bei Said ab, wo in der Entfernung von 3000 Metern vom Ufer das Meer 10 Meter tief ist. Alle diese Umstände, ferner die volle Sicherheit vor Erhöhung des Meeresbodens wie auch die gegen Westwinde geschützte Lage hatten Negrelli veranlaßt, den Kanal an diesem Punkte münden zu lassen, trotzdem sich seine Länge um sieben Kilometer vergrößert gegenüber seiner Ausmündung ins Meer bei Pelusium. Die Kommission stimmte dem Vorschläge Negrelli’s bei und beschloß, durch die Anlage zweier Dämme in 400 Meter Entfernung einen Hafen von 72 Hektaren Fläche und einen dahinterliegenden Hafen von 64 Hektaren Fläche zur Ausführung zu beantragen. Schneller erledigt war die Frage der Hafenanlage in Suez. Vor der Rhede von Suez konnten 500 Schiffe ankern; der meist auftre- tende Nordnordwest-Wind ist nicht gefährlich, der Südsüdost-Wind hält nicht lange an; Ebbe und Flut sind schwach; Störungen treten nicht auf; das Rote Meer erhält keinen Zufluß; die flachen Ufer werden vom Wasser wenig benetzt; so darf man den Meeresgrund als unveränderlich ansehen. Die Kommission beschloß, einen 500 Meter breiten Teil der Bucht 8 bis 9 Meter tief zu graben, mit zwei Dämmen zu begrenzen und einen 800 Meter langen Kai entlang einem 200 Meter breiten Bassin anzulegen. Der Entwurf einer ausgedehnten Kaianlage beim Timsah-See, der sich mit seiner 2000 Hektar großen Oberfläche zu einem Stapelplatz der Schiffe eignet, wurde gutgeheißen, doch sollten alle Einrichtungen nach Maßgabe des Erfordernisses schrittweise beschafft werden.
Schließlich erledigte die Kommission noch die Fragen der Küstenbeleuchtung, der Fähren bei Suez, bei Menzaleh und den wichtigen Karawanenstraßen, der