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6. Obligate Nnlerrichtsgrgerrstände.

Katholische Uettgionslehre.*)

I. bis VI. Klasse wöchentlich je 2 Stunden.

I. Klage. Lhristkatholische Glaubenslehre, (s. und 2. Hauptstück des großen Katechismus und einschlägige Lesestücke aus der biblischen Geschichte.)

II. Klage. Lhristkatholische Sittenlehre. 3., 4. und 5. Hauptstück des großen Katechismus und einschlägige Lesestücke aus der biblischen Geschichte.)

III. Klage. Katholische Liturgik: Einleitung. Die heiligen Vrte. Gottes- dienstliche Geräte. Heilige Zeiten.

IV. Klage. Katholische Liturgik: Die heiligen Handlungen.

V. Klage. Kirchengerichte: Dom Beginne bis zu den Kreuzzügen.

VI. Klage. Kirchengerichte: Don den Kreuzzügen bis auf die neuere Zeit.

Evangelische Ueligionslehre.**)

I. Abteilung: I. bis III. Klasse wöchentlich s Stunde.

as Der Katechismus Luthers nach Lrnesti. d) Biblische Geschichte nach Lalw. e) Kirchenlieder im Anschlüsse an das Kirchenjahr.

II. Abteilung: lV. bis VI. Klasse wöchentlich s Stunde.

a) Lhristlich-evangelische Glaubens- und Sittenlehre. l>) Bibelkunde. (^Kirchen­gerichte.

Deutsche "Unterrichtssprache.

Lehrziel: Gewandtheit im grammatisch richtigen mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache. Verständnis der hervorragendsten Werke der deutschen, beziehungsweise der deutsch-österreichischen Literatur und des Entwicklungs­ganges derselben auf Grund der Lektüre einer für die weibliche Jugend passenden Auswahl poetischer und prosaischer Werke.

Einblick in den Lebens- und Bildungsgang der hervorragendsten Schriftsteller auf Grund der Lektüre von Werken derselben und ergänzender Mitteilungen des Lehrers. Aus Beispielen abgeleitete Eharakteristik des Wesens der Kunstgattungen und der gebräuchlichsten Formen der Poesie, sowie der prosaischen Stilgattungen.

I. Klasse, wöchentlich 5 Stunden.***)

Lektüre: Übung im lautrichtigen, ausdrucksvollen Lesen. Mündliche, sprachlich richtige Wiedergabe des Gelesenen, teils in anlehnender, teils in freier Form. Elementare Anleitung zur Darlegung des Gedankenganges und der Einteilung umfangreicherer Lesestücke in Abschnitte.

Nach der Bestimmung des bischöflichen (Ordinariates in Linz vom t6. Huni lgOt, Z. ZsOZ, vorn k. k. Landesschulrate vorgezeichnet mit dem Erlasse vom 2g. guni sgOs, Z. 2Z82.

**) Nach der Bestimmung der oberösterreichischen evangelischen Superintendantur vom fg.guli sgOs.