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bringen, welche dem Unterrichtsziele der fünften Zahresstufe einer Volksschule entsprechen.

Zur Erprobung dieser Kenntnisse wird eine Aufnahmsprüfung aus dem Deutschen und dem Rechnen vorgenommen.

Bei dem Eintritts in eine höhere Klasse, welche aus jeder Klasse der Bürgerschule oder aus einer anderen Lehr­anstalt oder auch nach genossenem Privatunterrichte statt­finden kann, ist gleichfalls durch eine Aufnahmsprüfung der Nachweis jener Kenntnisse zu liefern, welche dem Unterrichtsziele der vorher­gehenden Klasse entsprechen.

Dieses Ziel ist aus dem im Jahresberichte gedruckten Lehrplane ersichtlich. Jenen Schülerinnen, welche aus anderen Schulen in das Lyzeum überzutreten beabsichtigen, wird in der Direktionskanzlei gern der Lehrplan, sowie jede Auskunft betreffs Vorbereitung zu dieser Prüfung mitgeteilt.

Die Anmeldungen und Einschreibungen erfolgen vor Beginn der Ferien, täglich von sf bis s2 Uhr, nach den Ferien, vom sZ. September angefangen, täglich von 9 bis ss Uhr vormittags in der Direktionskanzlei des Rkädchen-Lyzeums, prunerstraße Nr. s8, s. Stock.

Die Aufnahmsprüfungen zum Lintritte in die erste und in alle anderen Klassen des Lyzeums finden statt: im Sommertermine für die erste Klasse am 5. Juli ^905, 2 Uhr nach­mittags, und für die höheren Klassen am 6. Juli von 8 Uhr vor­mittags an, im bserbsttermine für alle Neueintretenden am s6. September um 8 Uhr vormittags.

Das Unterrichtsgeld beträgt für die ersten 5 Klassen monat­lich ^6 X, für die oberen 5 Klassen monatlich 20 X; für Töchter von k. k. Offizieren und Staatsbeamten beträgt dasselbe sO, beziehungsweise s6 X. Die erste Rate des Unterrichtsgeldes ist am s. Oktober, jede folgende an dem ersten Tage eines jeden Rkonats zu entrichten.

Die Aufnahmstaxe für neu eintretende Schülerinnen aller Klassen beträgt H X.

Über schriftliches motiviertes Ansuchen werden vom Verwaltungs­ausschusse auch halbe, bei berücksichtigungswürdiger und durch ein legales Ukittellosigkeits- oder Armutszeugnis nachgewiesener Dürftigkeit auch ganze Schulgeldbefreiungen bewilligt. Die stempelfreien, mit dem letzten Schulzeugnisse versehenen Gesuche sind bis längstens 20. Sep­tember s905 in der Direktionskanzlei des Mädchen-Lyzeums zu über­reichen.