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Im Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten Gegenstände inbegriffen.

Am Beginne des Schuljahres hat jede Schülerin fauch die von der Entrichtung des Unterrichtsgeldes halb und ganz befreite) H U Lehrmittelbeitrag zu erlegen.

Die Direktion gibt gleichzeitig bekannt, daß sie für die Unter­bringung auswärtiger Schülerinnen zu sorgen bereit ist und daß ihr zu diesem Zwecke eine Anzahl von Adressen hochachtbarer Familien, in welchen den Schülerinnen die angemessenste Unterkunft, Verpflegung und Überwachung zuteil wird, zur Verfügung steht.

Die Eltern derjenigen Schülerinnen, welche, ohne am Schulschluß sich abgemeldet zu haben, das Ukädchen-Lyzeum im nächsten Schuljahre nicht mehr besuchen sollten, werden ersucht, die Abmeldung bis spätestens zum f. September schriftlich auf kurzem Wege an die Direktion gelangen zu lassen.

Das nächste Schuljahr f905/06 beginnt am s8. September f905 mit einem Heiligengeistamte in der Elisabethinen-Uirche um 9 Uhr vor­mittags. Nach demselben finden sich die Schülerinnen in den Klassen­zimmern ein, wo ihnen von den Rlassenvorständen die weiteren Weisungen erteilt werden.