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In Italien - Der Suezkanal - Letzte Kämpfe : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
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1. In sturmbewegter Zeit

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und großen Ausdehnung der Bewässerung wohl einzig dastand. Die österreichische Regierung veranlaßte eine Sammlung aller Gesetze und Verordnungen über Ge­wässer und Straßen und förderte auch die in dieser Richtung tätige Mitwirkung der Privatingenieure, der Grundbesitzer und Pächter. Schon lange vor der fran­zösischen Herrschaft, schon unter der Regierung Maria Theresias, waren durch fortgesetzte vorbildliche Ver­messungen und Katasterschätzungen die Wertverhält­nisse und Pachtverträge geklärt und erleichtert, war die Grundlage für die Bodensteuer geschaffen worden. Denn abweichend von dem in anderen Ländern üblichen Vorgänge: die Bodensteuer mit dem zunehmenden Er­trägnisse des Grundstückes zu erhöhen, war sie in Ita­lien unveränderlich, nachdem sie an der Hand der frü­heren Katasteraufnahmen festgesetzt worden war; so zahlten die Provinzen Mailand und Cremona nach der Katastereinschätzung 24 und 14 Millionen Taler Grund­steuer, gleichviel, ob das Einkommen aus den Grund­stücken sich erhöhte oder verminderte. Deshalb scheute sich auch kein Eigentümer vor größeren Aufwendungen zur Wertsteigerung seines Bodenbesitzes! Man kann er­messen, welcher Segen dem Lande aus dieser Art der Steuerbestimmung im Laufe der Zeit erwuchs!

In den Gebieten von Mantua und Venedig war die Wasserfreiheit beschränkter, als in der Lombardei; dort bildete Eigentum an Wasser nicht mehr jene viel­lohnende Kapitalsanlage, wie hier; zwischen dem Tessin und der Adda waren um die Mitte des vorigen Jahr­hunderts acht Zehntel des Landes kunstgerecht bewäs­sert; zwischen der Adda und dem Chiese nur mehr die Hälfte, und weiter hinab gegen den Zusammenfluß des Mincio mit dem Po kaum noch ein Zehntel des Bodens. Hier in den tiefer liegenden Gebieten litt der Landbau