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I. In Italien (1848—1855)
auch unter der verheerenden Macht der Wildbäche, die öfters selbst die höchsten Schutzdämme und alle Felder und Wiesen überfluteten; im Jahre 1839 stand das Wasser an einigen Stellen bis zu 7 m über dem gewöhnlichen Pegel und bedeckte bei Mantua an 26 deutsche Quadratmeilen fruchtbaren Landes.
Zur Zeit Negrelli’s wurde von den größten Vertretern der Landwirtschaft und Technik immer wieder darauf hingewiesen, daß die bedeutsame Überlegenheit Mailands über die anderen Gebiete Oberitaliens in bezug auf die Bewässerung der Ländereien vor allem in seiner besonderen Gesetzgebung liege. Diese Anschauung hatte nur in beschränktem Sinne Geltung; die Gesetze, die die Wasserrechte regelten, waren im großen ganzen in Venedig und Mantua nicht anders als in Mailand; aber die Verhältnisse, die auf die Bodenkultur bestimmend einwirken, sind im Mailänder Gebiete wesentlich anders als in Venetien. In der Provinz Mailand ist der Himmel den größten Teil des Jahres heiter, unbewölkt; vierzig bis fünfzig schöne regenlose Tage, die sich ununterbrochen folgen, sind nicht selten; kurze, kräftige Gewitterregen liefern im Hochsommer bis zu zehn Zentimeter Wasserhöhe; der Boden saugt den Regen rasch auf; die Temperatur des Sommers übersteigt nicht 35° C. und sinkt auch in der Nacht nicht unter 23° C. Die Wasserwinde geben ihre Feuchtigkeit in den Alpen ab und kommen trocken herab in das Potal, dessen Feuchtigkeit sie gierig aufnehmen, so daß das Tal nicht ungesund wird, wie etwa die Marennen oder die Mündungen des Ganges. Von großem Werte für die Bewässerung des Bodens ist auch die gleichförmige Neigung des Geländes, das von den Höhen des Lago Maggiore, die über 260 m sich erheben, mit der sanften Neigung von durchschnittlich 1'30 m auf ein Kilometer zu den Niederungen