2. Friedensarbeit
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Die Eisenbahnkommission des Schweizer Nationalrates trennte sich in eine Mehrheit für den Staatsbau und in eine Minderheit für den Privatbau. Von beiden Parteien wurden wertvolle, mit reichen Aktensammlungen und eingehenden Erhebungen ausgestattete Berichte erstattet. Der Zweck der Eisenbahnen als Fördermittel, behauptete die Mehrheit, sei ein sozialer und nationaler und so können sie zweckmäßig auch nur von dem Staate als solchem gebaut und betrieben werden, denn der Grundsatz für alle Handlungen des Staates sei das öffentliche Wohl, das Ziel der Privatunternehmungen sei der Gewinn; Gewinn und öffentliches Wohl aber lägen in unversöhnlichem Widerspruche. Demgegenüber hielt die Minderheit an der Anschauung fest, daß es der oberste staatswirtschaftliche Grundsatz, zumal in demokratischen Republiken, sei und bleibe: die Privattätigkeit ungehemmt gewähren zu lassen, ihre freie Entwicklung nicht zu hindern, denn je größer die Anzahl der Geschäfte und Anstalten ist, bei denen das Volk, die Privaten und Vereine sich unmittelbar beteiligen, desto besser wird der Staat gedeihen. Im übrigen spielen in beiden Berichten, die noch heute viel Anregung bieten, alle jene Fragen eine wichtige Rolle, die seither in dem Kampfe zwischen Staats- und Privatbahnen immer wieder aufgeworfen worden sind: ob der Staat oder das Privatkapital wohlfeiler und rascher baue, ob jener oder dieses die Bahn wirtschaftlicher und besser betreibe und verwalte, ob die Förderpreise hier oder dort höher seien. Obwohl der Staatsbahnbau an und für sich betrachtet empfehlenswerter gehalten wurde, konnte die Bundesversammlung dennoch, und zwar insbesondere in Rücksicht auf die eigenartigen politischen Verhältnisse des Bundes, auf die Abneigung gegen Staatsschulden, auf die Eifersucht zwischen den Kantonen sich nicht enf-
Birk, A. v. Negrelli, II.
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