2. Friedensarbeit
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überhebt. Die Bahn war als das letzte Glied der Schienenwege gedacht, die, schon vollendet oder doch im Bau oder in ernster Vorbereitung, die Täler des Tiber, des Arno und Po mit ganz Mitteleuropa, das Mittelmeer mit der Nord- und Ostsee zu verbinden haben. Am 1. Mai 1851 Unterzeichneten die Bevollmächtigten Österreichs, des Kirchenstaates, Modenas, Parmas und Toskanas zu Rom den „Eisenbahnvertrag“, der am 18. August 1851 von den Staaten genehmigt wurde. Die „Italienische Zentraleisenbahn“ sollte darnach einerseits von Piacenza ausgehend über Parma, anderseits von Mantua auslaufend über Guastalla am Poflusse nach Reggio und von da über Modena und Bologna entweder nach Pistoja oder nach Prato führen, je nachdem in der einen oder anderen Richtung die Ubersteigung der Apenninen leichter und minder kostspielig sich erweisen würde, und dort an das toskanische Eisenbahnnetz sich anschließen, das Florenz, Lucca, Pisa und Livorno, wie auch Siena untereinander verbindet. Die österreichische und die toskanische Regierung verpflichteten sich, die Anschlußbahnen von Piacenza über Pavia nach Mailand und von Pistoja oder Prato gegen Lucca und Florenz gleichzeitig zu erbauen. Auch der Anschluß an die sardinischen Bahnen, an die Schienenwege nach Turin und Genua war in Aussicht genommen. So sollte die geplante Bahn in ihrer ganzen Länge von 270 km Länge, von denen mehr als 200 km in einem ebenen, fruchtbaren, dichtbevölkerten Landstriche lagen, unmittelbar sechs bedeutende Städte und viele verkehrsreiche Ortschaften berühren und neben ihrer Bedeutung für den Weltverkehr auch einen nicht zu unterschätzenden Wert für örtliche Verkehrsbedürfnisse erlangen. Der Bau der italienischen Zentralbahn w r ar nach dem Vertrage einer Gesellschaft unter sehr günstigen Bedingungen und bei Gewährlei-