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I. In Italien (1848—1855)
der italienischen Bahnen, zu 5,300.000 Lire berechnet, welcher Einnahme eine verbürgte Summe von 3,750.000 Lire gegenüberstand. Die Qenehmigungsdauer war auf achtzig Jahre bestimmt, die Zinsensicherung nur für fünfzig Jahre vom Tage der vollständigen Eröffnung der Bahn. Der Gesellschaft wurde die Enthebung von Abgaben und Zöllen und von der Vertragsgebühr, es wurde ihr auch das Enteignungsrecht zugebilligt, soweit ein solches in den einzelnen Ländern gesetzlich bestand, ln allen Beziehungen hatte sich die internationale Kommission eine weitgehende entscheidende Einflußnahme Vorbehalten, die lediglich in den besonderen Gesetzen der Vertragsstaaten ihre Umrahmung fand. 19 Der Sitz der „Anonymen Gesellschaft für die italienische Zentral- Eisenbahn“ war Florenz; dem Bau- und Verwaltungs- ausschusse gehörte u. a. auch der Triester Bankier Ritter Pascal Revoltella an; Vorsitzender war Professor Vincenz Amici, sein Stellvertreter Carl Schmitz. In Modena wurde ein Bevollmächtigter bestellt, der die Gesellschaft gegenüber der internationalen Kommission zu vertreten hatte.
Wenige Wochen später übergab die Gesellschaft den Herren Wilhelm Jackson aus Birkenhead, Parlamentsmitglied, und Thomas Brassey, dem später so bekannt gewordenen Bauunternehmer, ferner den Herren Johann Baraclough Fell und Carl Michael Topling aus London den Bau und die Betriebseinrichtung der italienischen Zentralbahn auf eigene Kosten, Rechnung und Gefahr gegen einen Betrag, der erst nach Fertigstellung der Pläne und Zeichnungen, Schätzungen und Preistarife im gegenseitigen Einvernehmen bestimmt werden sollte, auf den aber eine Teilzahlung von 35 Millionen in Schuldscheinen der Gesellschaft zu Pari bei 4 v. H. Verzinsung und fünfzigjähriger Tilgung geleistet wurde. 2 *