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I. In Italien (1848—1855)
wie die von Mailand nach Chiasso und Buffalora standen um diese Zeit im Baue. Das Jahr 1851 brachte den Abschluß des Staatsvertrages mit dem Herzogtume Modena „zum Zwecke vorläufiger Regelung der telegraphischen Beziehungen bis zu jenem Zeitpunkte, in welchem die Verbindung ihrer beiderseitigen Eisenbahnen zustande gebracht sein werde, um dann längs derselben elektromagnetisch-telegraphische Linien stabil anzulegen,“ Dann sollte Österreich eine Telegraphenlinie über den Po in der Richtung gegen Guastalla erbauen, während Modena die Linie von Guastalla und Reggio nach Modena und weiterhin gegen Parma fortsetzen und zum Anschluß an die päpstlichen Telegraphenverbindungen bringen sollte. Ein ähnlicher Vertrag wurde im selben Jahre mit Parma abgeschlossen; in beiden Fällen hatte Österreich die Mitwirkung seiner Staatsingenieure und die Beistellung von Baubedürfnissen aller Art zugesagt; gestattete auch, daß Zöglinge zum Studium des Telegraphenwesens in das lombardisch-venezianische Königreich geschickt werden und versprach alles zu tun, um das Unternehmen zu fördern und minder kostspielig zu gestalten. Im übrigen waren Handhabung und Verwaltung des Telegraphenwesens nach den Bestimmungen des Vertrages mit Preußen, Bayern und Sachsen geregelt.
Negrelli beschleunigte die Arbeiten in solcher Weise, daß ihm der Großherzog von Parma schon am 26. März 1852 in Anerkennung seiner unermüdlichen und erfolgreichen Bemühungen um die Herstellung der elektromagnetischen Telegraphenlinien in Parma den Sankt Georgs-Orden I. Klasse verlieh. In diesem Jahre (1852) wurde auch der Anschluß des österreichischen Telegraphennetzes an das Schweizer Netz geregelt, das allerdings erst noch geschaffen werden sollte; Österreich