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I. In Italien (1848—1855)
lionen Gulden C. M. betrug, ohne die Ausgaben für die Baubehörden, die eine Drittel Million überschritten; für die Wasserbauten im Kronlande Venedig allein wurden in den vier Jahren von 1850 bis 1853 nicht weniger als 5‘6 Millionen Gulden verausgabt, ungerechnet den von privaten Vereinigungen bestrittenen Aufwand. Dazu traten noch die Kosten des Eisenbahnbaues, des Eisenbahnbetriebes - und des Telegraphenwesens, die jährlich gegen 3'5 Millionen erreichten und denen ein Überschuß durch den Eisenbahnbetrieb von etwa 50.000 Gulden gegenüberstand. Gleich hohe Beträge für die staatliche Bautätigkeit finden sich in den Voranschlägen der Regierung nur noch für Niederösterreich, Böhmen und allenfalls Galizien angesetzt; freilich war auch kein anderes Land, Böhmen ausgenommen, so schwer mit Steuern belastet, wie die Lombardei — und von diesen Steuern fand auch, ich habe es schon erwähnt, ein großer Teil außerhalb der italienischen Provinzen seine Verwendung.
Ein Erlaß des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten vom 23. November 1850, der auch an die Ober-Baudirektion in Verona gerichtet war, stellte den Grundsatz auf, daß „die Erhaltung geschichtlicher Denkmale eine Aufgabe der Regierung sei, und verpflichtete die Direktion, in diesem Sinne zu wirken, dem Verfalle solcher Bauten vorzubeugen, besonders in der gegenwärtigen Zeit, in der Gewinnsucht und Lebensgenuß die Liebe für die Kunst, die Freude an geistigem Vergnügen und die Verehrung für die Überreste vergangener Tage zu ersticken drohen“.
Der Erlaß war der Vorläufer der Allerhöchsten Entschließung vom 31. Dezember 1850, mit der zum Zwecke