2. Friedensarbeit
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mung die oberste Überwachung aller von ihr genehmigten Bauführungen; ihr Wirkungskreis umspannte alle Gegenstände, die einerseits von den Unterbehörden nicht erledigt werden konnten, die aber auch anderseits nicht der Genehmigung und Entscheidung des Kaisers bedurften. Gleichzeitig erfolgte eine Umgestaltung der Generalbaudirektion,* die als obere leitende Behörde für alle öffentlichen Bauten der Ministerialbausektion untergeordnet war und aus drei selbständig nebeneinander bestehenden Direktionen bestand. Diese Gliederung ließ, so behaupteten die Wortführer ihrer Neugestaltung, jede Einheit in der Leitung vermissen; eine Änderung in dieser Beziehung, im streng zusammenfassenden Sinne, erschien aber nur möglich, wenn der Eisenbahnbau, für den doch ganz andere Gesichtspunkte maßgebend sind, als für die anderen technischen Zweige, vollkommen selbständig gestellt würde; so löste man denn auch die Generalbaudirektion als solche auf; die von ihr besorgten Geschäfte des Wasser-, Straßen- und Hochbaues übergingen an die Ministerialbausektion, während für die Leitung der Staatseisenbahnbauten, also für die Planung, die Leitung und die Ausführung aller Staatsbahnen nach den vom Ministerium genehmigten Plänen und Kostenüberschlägen eine eigene Behörde: die „k. k. Zentraldirektion für Eisenbahnbauten“ ins Leben trat, deren Wirksamkeit über alle Gebietsteile der Monarchie mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Königreiches sich erstreckte und deren Wirkungskreis und Geschäftsgang sich wieder in jenen einfachen und bewährten Formen bewegten, die einst Francesconi für die Generaldirektion der Staatseisenbahnen aufgestellt hatte; seinem Grundgedanken folgend, beseitigte man das rein technische Gepräge der Generalbaudirektion und verlieh dem
* Siehe: Erster Band, S. 233.