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In Italien - Der Suezkanal - Letzte Kämpfe : mit einem Bildnisse / von Alfred Birk
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2. Friedensarbeit

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mung die oberste Überwachung aller von ihr genehmig­ten Bauführungen; ihr Wirkungskreis umspannte alle Gegenstände, die einerseits von den Unterbehörden nicht erledigt werden konnten, die aber auch anderseits nicht der Genehmigung und Entscheidung des Kaisers bedurften. Gleichzeitig erfolgte eine Umgestaltung der Generalbaudirektion,* die als obere leitende Behörde für alle öffentlichen Bauten der Ministerialbausektion unter­geordnet war und aus drei selbständig nebeneinander be­stehenden Direktionen bestand. Diese Gliederung ließ, so behaupteten die Wortführer ihrer Neugestaltung, jede Einheit in der Leitung vermissen; eine Änderung in die­ser Beziehung, im streng zusammenfassenden Sinne, er­schien aber nur möglich, wenn der Eisenbahnbau, für den doch ganz andere Gesichtspunkte maßgebend sind, als für die anderen technischen Zweige, vollkommen selbständig gestellt würde; so löste man denn auch die Generalbaudirektion als solche auf; die von ihr besorg­ten Geschäfte des Wasser-, Straßen- und Hochbaues übergingen an die Ministerialbausektion, während für die Leitung der Staatseisenbahnbauten, also für die Pla­nung, die Leitung und die Ausführung aller Staatsbah­nen nach den vom Ministerium genehmigten Plänen und Kostenüberschlägen eine eigene Behörde: diek. k. Zen­traldirektion für Eisenbahnbauten ins Leben trat, deren Wirksamkeit über alle Gebietsteile der Monarchie mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Königreiches sich erstreckte und deren Wirkungskreis und Geschäfts­gang sich wieder in jenen einfachen und bewährten For­men bewegten, die einst Francesconi für die General­direktion der Staatseisenbahnen aufgestellt hatte; seinem Grundgedanken folgend, beseitigte man das rein tech­nische Gepräge der Generalbaudirektion und verlieh dem

* Siehe: Erster Band, S. 233.