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I. In Italien (1848—1855)
durchflutete, und deshalb darf man in Czörnig, der von diesem Qeiste tief durchdrungen war, wohl auch den Förderer der ihm dienenden Bestrebungen vermuten. Negrelli’s Scharfblick traf die rechte Stelle. Czörnig beschränkte den Wirkungskreis der Direktionen nach Kräften; ihre Anregungen blieben unbeachtet; man wollte den untergeordneten Behörden jede Selbständigkeit, die leicht zu Überhebungen führen konnte, allmählig abgewöhnen; die Verrechnungen und Evidenzhaltungen wurden immer verwickelter; jede Frage, jede Angelegenheit mußte bis zur höchsten Stelle laufen, wo sie monatelang auf dem Tische der Berichterstatter ruhte, ehe sie zur Erledigung kam, oder wo sie überhaupt unerledigt in den Aktenbündeln des Vorstandes begraben blieb. 42 Negrelli klagt viel über die allzuweit gehende Selbständigkeit und Machtfülle der Rechnungsbehörde, über die zwecklosen und belästigenden „Operationen und Kontrollen dieser Zahlenmenschen“ und auch über das regelrecht geübte Stillschweigen des Ministeriums, das selbst gegenüber Anfragen und Anregungen Ra- detzky’s rücksichtslos durchgeführt wurde.
Im Sommer 1854 beschloß Baumgartner die Aufnahme eines großen Nationalanlehens: das Patent vom 26. Juni schilderte das Anlehen als eine durchgreifende und umfassende Maßregel, um dem Defizit und der Entwertung der Landeswährung abzuhelfen und um zugleich die Mittel zur Deckung jener außerordentlichen Staatsbedürfnisse herbeizuschaffen, welche die in den südlichen Gegenden des Reiches eingetretene bedrohliche Gestaltung der politischen Verhältnisse hervorgerufen haben; der Zeichnungsbetrag war mit 95 v. H. festgesetzt; die Verzinsung sollte mit 5 v. H. in Silber oder Papier erfolgen. Die Einzahlungsbedingungen waren günstige. Der Erfolg überstieg die Erwartungen;